Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 07/2000 >
Juli 07/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

INITIATIVEN DER CDU/CSU-FRAKTION

Ehrenpension für Opfer der SED-Diktatur vorgeschlagen

(nl) Mit einer Ehrenpension in Höhe von 1.000 DM monatlich für die Opfer der SED-Diktatur will die CDU/CSU-Fraktion die "herausragende Bedeutung dieses Widerstands" für das heutige Deutschland hervorheben. Dazu hat die Fraktion den Entwurf eines dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (14/3665) vorgelegt. Der materielle Wert dieser Pension solle dazu beitragen, die fortbestehenden Probleme zu lindern. Opfer, die am 3. Oktober 1990 ihr 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, sollen die Ehrenpension nur zehn Jahre lang in Anspruch nehmen können.

Von 600 auf 1.000 DM anheben wollen die Abgeordneten die einmalige Kapitalentschädigung für die politischen Häftlinge des SED-Regimes, um so die besondere Härte der Haft unter den Bedingungen einer Diktatur zu würdigen, heißt es weiter. Die bisherige Kapitalentschädigung orientiere sich an dem Satz, wie ihn im Rechtsstaat Inhaftierte erhalten. Die DDR-Gefängnisse seien aber mit Haftanstalten des Rechtsstaates nicht vergleichbar gewesen, so die Union.

Das Gesetz über eine Ehrenpension würde nach den Berechnungen der Abgeordneten Kosten etwa 1,5 Milliarden DM jährlich kosten. Der Bund sollte 60 Prozent, also 900 Millionen DM tragen. Die vorgeschlagene Anhebung der Kapitalentschädigung, die eine Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes erforderlich mache, würde zu einmaligen Kosten von etwa 800 Millionen DM führen.

In einem Antrag (14/3670) plädiert die Unionsfraktion darüber hinaus dafür, den Satz der Unterstützungsleistungen für Verschleppte aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße auf 12.000 DM jährlich anzuheben. Auch sollte dafür gesorgt werden, dass der betroffene Personenkreis nicht mehr jährlich einen Antrag stellen muss, sondern dass regelmäßig und dauerhaft Hilfe geleistet wird. Das jährliche Antragsverfahren sei für die älteren Betroffenen eine schwere Belastung, heißt es in dem Antrag. In fast allen Fällen, in denen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Notlage anerkannt worden sei und Unterstützungen gewährt wurden, könne von einer dauerhaften Notlage der Betroffenen ausgegangen werden, so dass sich eine Prüfung erübrige.

Der Bundestag hat beide Initiativen am 30. Juni mit einem Antrag der PDS zur Rehabilitierung und Entschädigung politisch Verfolgter in der DDR (14/2928) zur Beratung an den Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007067b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion