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Juli 07/2000
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Sondersteuer für den "Agrardiesel"

(hh) Die Bundesregierung will die Gasölverbilligung, den so genannten "Agrardiesel", für landwirtschaftliche Betriebe neu regeln. Nach einem Bericht des Bundesfinanzministeriums, den der Ausschuss am 28. Juni zur Kenntnis nahm, soll ab 1. Januar 2001 für den "Agrardiesel" ein Sondersteuersatz von 57 Pfennig je Liter gelten. Dies entspräche einer Begünstigung von 23 Pfennig je Liter Dieselkraftstoff. Diese Begünstigung werde in den weiteren Stufen der Ökosteuerreform bis zum Jahr 2003 auf 35 Pfennig je Liter anwachsen, heißt es weiter. Damit solle bis zu einer einheitlichen europäischen Regelung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft sichergestellt werden.

Dieses Verfahren hat laut Regierung unter anderem den Vorteil, dass die Begünstigung den Empfänger "in voller Höhe" erreiche. Nach dem Bericht wird diese Neuregelung den Bund im Jahr 2001 460 Millionen DM, 2002 rund 580 Millionen DM und 2003 rund 700 Millionen DM kosten. Zurzeit gelte eine Verbilligung für "Agrardiesel" von 30 Pfennig je Liter und sei auf einen Erstattungshöchstbetrag von 3.000 DM je Betrieb und Jahr begrenzt, heißt es.

Nicht durchsetzen konnte sich die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Antrag, nach dem es den deutschen Landwirten möglich sein soll, ihre Motoren mit steuerbegünstigtem Heizöl mit einem Steuersatz von 12 Pfennig je Liter zu betreiben.

Für diesen Antrag stimmten alle Oppositionsfraktionen; die Regierungskoalition war dagegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007069b
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