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März 03/2001
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WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS UND AUSSCHUSS FÜR ANGELEGENHEITEN DER NEUEN LÄNDER

Fraktionen begrüßen Hilfsfonds für in Not geratene Handwerker

(wi) Aus dem im Bundeshaushalt 2001 beschlossenen "Hilfsfonds für durch kriminelle Machenschaften unschuldig in wirtschaftliche Not geratene Handwerker und Kleinunternehmen" sind bisher 1,5 Millionen DM ausgezahlt worden. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 7. März im Wirtschaftsausschuss mit, der sich nach der Umsetzung des Hilfsfonds erkundigt hatte.

Der Hilfsfonds war nach Ministeriumsangaben eingerichtet worden, weil die Existenz von kleinen und mittleren Unternehmen oder Handwerkern durch Forderungsausfälle auf Grund von Unternehmenszusammenbrüchen oder wegen mangelnder Zahlungsmoral besonders bedroht gewesen sei. Er sei mit 5 Millionen DM dotiert und diene der Liquiditätssicherung von Kleinunternehmen des Handwerks, Handels und Gewerbes, soweit diese durch kriminelle Machenschaften wie Betrug von Dritten in ihrer Existenz bedroht sind und nicht auf anderem gesetzlichen Wege Hilfe erhalten können.

Über die Art und Höhe der Hilfe (Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft, Zinsverbilligung eines bestehenden Kredits, Stundung der Rückzahlungen ausgezahlter Fördermittel, Übernahme öffentlich-rechtlicher Forderungen wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge) sowie der dafür zu leistenden Sicherheit werde vom BMWi nach Prüfung des Einzelfalls entschieden.

Am 14. März begrüßten die Fraktionen im Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder die Einrichtung des Fonds. Wie der Beauftragte der Bundesregierung für den Aufbau Ost, Staatsminister Rolf Schwanitz (SPD), berichtete, waren fünf ostdeutsche Handwerkerfrauen im September und Oktober 2000 am Brandenburger Tor in den Hungerstreik getreten.

"Task Force" eingerichtet

Daraufhin habe es eine Zusage des Bundeskanzleramtes gegeben, dass bei der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) eine "Task Force" eingerichtet werde, welche die betroffenen Betriebe berate und in Einzelfällen Hilfe leiste. In fünf Fällen sei bereits geholfen worden. Sanierungskonzepte würden mit "großer Aussicht auf Erfolg" umgesetzt. In zwei weiteren Fällen hätten bisher noch keine Lösungen gefunden werden können.

Der Hilfsfonds ist nach den Worten des Bundesbeauftragten ein generelles Instrument, wobei aber nicht die Illusion gehegt werden dürfe, dass man mit diesen 5 Millionen DM alle kriminell verursachten Insolvenzen auffangen könne. Der Fonds sei nicht nur für Beratungen, sondern auch für Liquiditätshilfen und für die außergerichtliche Lösung von Schuldner-Situationen einsetzbar.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich zufrieden, dass etwas in "Gang gekommen" sei. Der "Runde Tisch" bei der DtA habe sich bewährt.

Verantwortung klären

Für die Sozialdemokraten kommt es darauf an, die strafrechtliche Verantwortung zu klären und zu signalisieren, dass sich kriminelle Machenschaften nicht lohnen. Diejenigen, welche die Notlage zu verantworten hätten, dürften nicht ungeschoren davonkommen.

In Zukunft sei darauf zu achten, dass nicht jede Insolvenz zu einem Fall für die DtA oder das BMWi werde. Beim Hilfsfonds handele es sich um schnelle, unkomplizierte, aber begrenzte Hilfe der Regierung für die betroffenen Handwerker.

Die F.D.P. begrüßte die Hilfe, meinte aber auch, dass mit 5 Millionen DM die Härtefälle insgesamt nicht befriedigt werden könnten. Sie habe daher einen Antrag (14/4413) eingebracht, der darauf abhebe, die Ursachen dafür zu beseitigen, dass Handwerker unschuldig in existenzbedrohende Situationen kommen. Es stelle sich die Frage, wann das Zahlungsbeschleunigungsgesetz und Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) nachgebessert werden.

Die PDS unterstützte den F.D.P.-Antrag, weil nach wie vor Handlungsbedarf gegeben sei. Die streikenden Frauen hätten lange warten müssen, bis sich die Regierung bewegt habe. Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Ausschuss den F.D.P.-Antrag ab.

In einem Antrag der PDS-Fraktion (14/5559), den der Bundestag am 15. März zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat, wird die Regierung aufgefordert, den Fonds effektiver zu organisieren und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgeregelung zu schaffen.

Die Fraktion will, dass für den Haushaltstitel eine überplanmäßige Ausgabe vorgesehen wird, deren Höhe der "tatsächliche Bedarf" vorgibt. Ferner sollte der Bundestag über mögliche Defizite des am 1. Mai 2000 in Kraft getretenen Zahlungsbeschleunigungsgesetzes informiert werden.

Über Erkenntnisse, die bei der Abwicklung der Fälle gewonnen werden, für die aus dem Hilfsfonds Hilfe geleistet wird, soll das Parlament bis Anfang 2002 ebenfalls unterrichtet werden.

Die PDS erwartet dazu Aussagen zum Reformbedarf des Mahnverfahrensrechts und zur Beschleunigung von Zwangsvollstreckungen, ferner zum Novellierungsbedarf der VOB sowie der Rechtsgrundlagen zum Eintreiben fälliger Zahlungen durch Finanzämter und Einzugsstellen der Sozialversicherungsbeiträge. Sie will zudem Auskunft über die Modernisierung des Gesetzes zur Sicherung von Bauforderungen und zur Beschleunigung gerichtlicher Auseinandersetzungen. Darüber hinaus verlangt die Fraktion Angaben darüber, was gegen betrügerischen Vermögenstransfer unternommen wird.

"Runde Tische" aufsuchen

Betroffene sollten zunächst die "Runden Tische" der DtA aufsuchen, da nur so Hilfsmöglichkeiten ermittelt werden könnten, heißt es in dem Antrag. Beratungs- und Prüfungskosten zu Lasten des Fonds dürften aber erst entstehen, wenn andere Möglichkeiten nicht greifen und diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur voraussichtlichen Hilfe stehen. Es gelte, so die Abgeordneten, die Gründe zu beseitigen, die den Hilfsfonds überhaupt erforderlich machen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103031
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