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10/2001
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VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN

300 Millionen € mehr für die Autobahnen des Bundes

(hh) Nur wenig verändert wurde bei den Beratungen am 7. November der Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 12). Danach sollen sich die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf lediglich um 9,94 Millionen € auf 26,35 Milliarden € erhöhen.

Nicht durchsetzen konnte sich die CDU/CSU-Fraktion dabei mit ihrem Antrag, die Mittel für die Bedarfsplanmaßnahmen bei den Bundesautobahnen um 300 Millionen € auf 1,84 Milliarden € zu erhöhen. Damit bleibt es bei dem Regierungsentwurf, in dem dafür 1,54 Milliarden € vorgesehen sind. Dagegen wurde die Bundesregierung einvernehmlich ermächtigt, den Straßenbauplan nach dem Ergebnis des Haushaltsplans 2001 zu berichtigen und im Rahmen der Mittel für 2002 in Einzelheiten den Baufortschritt an die verkehrlichen Notwendigkeiten anzupassen sowie die jeweiligen Gesamtkosten fortzuschreiben.

Bei den Eisenbahnen des Bundes beschloss der Ausschuss, die Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahre 2010 von 4,21 Milliarden € – wie im Regierungsentwurf vorgesehen – um 800 Millionen € auf 5,01 Milliarden € zu erhöhen.

Damit soll Vorsorge getroffen werden, dass die gemeinsame Erklärung zur Beseitigung der "investiven Altlast" im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn mit den neuen Bundesländern abgeschlossen werden kann. Abgelehnt wurde in diesem Zusammenhang ein Antrag der PDS-Fraktion, die Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahn des Bundes um 400 Millionen € auf 3,25 Milliarden € zu erhöhen.

Sie begründete ihren Antrag damit, dass für die Pflege des Schienennetzes und für Nachholbedarf auf Grund jahrzehntelanger Vernachlässigung ein "deutlich höherer" Mitteleinsatz notwendig sei als vorgesehen.

Im Bereich Wohnungswesen und Städtebau wurden einvernehmlich 11,19 Millionen € mehr für die Förderung des Städtebaus zur Verfügung gestellt. Damit sollen im kommenden Jahr 351,71 Millionen € für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Dabei konnten sich die Oppositionsfraktionen mit zahlreichen Erhöhungsanträgen nicht durchsetzen. So forderte sowohl die FDP als auch die PDS, die Mittel für die Entlastung von Wohnungsunternehmen nach der Verordnung zum Altschuldenhilfegesetz zu erhöhen.

Dabei wollte die FDP den Regierungsansatz von 25 Millionen € um 475 Millionen € und die PDS um 35,68 Millionen € erhöhen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110050a
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