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01/2002
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MIT DEN NIEDERLANDEN

Soziale Sicherheit bilateral regeln

(as) Einen Gesetzentwurf der Regierung (14/7046) zu einem Abkommen zwischen der Bundesrepublik und den Niederlanden über soziale Sicherheit hat der Arbeits- und Sozialausschuss am 30. Januar einstimmig verabschiedet. Den Angaben zufolge regelt das Abkommen die Beziehungen zwischen den beiden Staaten im Bereich der sozialen Sicherheit, soweit eine Regelung der Europäischen Gemeinschaften keine Anwendung findet. Dies betreffe insbesondere Personen, die nicht unter die Regelungen der EWG fielen, aber nach dem bislang geltenden bilateralen Abkommen über Sozialversicherung von 1951 geschützt seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201035b
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