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04/2002
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PDS-GESETZENTWURF

Entwicklungshilfe anteilig erhöhen

(ez) Mit ihrem Gesetzentwurf (14/8338), den derzeitigen Anteil der Entwicklungshilfe am bundesdeutschen Bruttosozialprodukt von 0,24 Prozent zu erhöhen, ist die PDS-Fraktion bei den Ausschussberatungen gescheitert. Der Ausschuss hatte die Inititative der PDS bei Enthaltung von CDU/CSU mehrheitlich abgelehnt.

Bereits 1995 habe sich Deutschland auf dem Kopenhagener UN-Weltsozialgipfel verpflichtet, 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) für öffentliche Entwicklungshilfe einzusetzen, hieß es in dem Gesetzestext. Dieses Ziel sei aber bis heute nicht eingelöst, obwohl die gesicherte Bereitstellung von öffentlichen Mitteln die entscheidende Säule sei, auf der alle Entwicklungzusammenarbeit fuße.

Nur in den vier europäischen Staaten Dänemark, Niederlande, Norwegen und Schweden werde derzeit die Selbstverpflichtung von 0,7 Prozent des BSP erfüllt, führt die Fraktion dazu weiter aus. In allen vier Ländern existierten dafür gesetzliche oder gesetzesähnliche Verpflichtungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204036a
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