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04/2002
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STEUERRECHTLICHE ÄNDERUNGEN BESCHLOSSEN

Bundestag erweitert Übergangsregelung zum Haushaltsfreibetrag auf neue Fälle

(fi) Der Bundestag hat am 26. April beschlossen, die stufenweise Abschaffung ("Abschmelzungsregelung") beim Haushaltsfreibetrag auch auf neue Fälle auszudehnen. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes ist Teil des fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (14/8286), das vom Parlament in der am 24. April vom Finanzausschuss geänderten Fassung (14/8887) verabschiedet wurde. CDU/CSU und FDP lehnten das Gesetz ab, die PDS enthielt sich. Bereits am 17. April hatte der Finanzausschuss in einer Anhörung Sachverständige zu den Gesetzesänderungen befragt.

Das Gesetz zielt im Kern darauf ab, Inhalte und Abläufe der Aus- und Fortbildung der Steuerbeamten an geänderte Anforderungen in der Steuerverwaltung anzupassen. Bedeutsam ist dabei die Verlängerung der für die Laufbahn des gehobenen Dienstes vorgesehenen Fachstudien von 18 auf 21 Monate bei unverändert bleibender Gesamtstudiendauer. Die Änderungen beim Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz wurden von allen Fraktionen mit Ausnahme der PDS befürwortet. Die PDS monierte, dass durch die Änderungen viele Verantwortlichkeiten auf die Länder verlagert würden und dass der Quereinstieg aus technischen Laufbahnen in die Laufbahn von Steuerbeamten problematisch sei.

Allein Erziehenden helfen

In den Gesetzentwurf der Bundesregierung haben die Koalitionsfraktionen daneben weitere Gesetzesänderungen aufgenommen. Mit dem zweiten Familienförderungsgesetz war beschlossen worden, den Haushaltsfreibetrag bei Steuerpflichtigen, bei denen die Voraussetzungen für den Abzug dieses Freibetrages bereits 2001 vorgelegen haben, bis 2005 stufenweise abzubauen, während solche Steuerpflichtigen, die 2002 erstmals allein erziehend werden, den Haushaltsfreibetrag nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Die Kritik an dieser Neuregelung hatte der Finanzausschuss aufgegriffen. Nun werden allein Erziehende unabhängig davon, ob bei ihnen die Voraussetzungen für die Gewährung des Haushaltsfreibetrags vor 2002 vorlagen oder erst ab 2002 eintreten, in diese Abschmelzregelung einbezogen und damit gleich behandelt. Die PDS hatte auf ihren Gesetzentwurf dazu verwiesen (siehe Seite 60).

Ferner hatte der Ausschuss empfohlen, den Anspruch auf Herabsetzung der Grunderwerbsteuer auf Fälle der Kaufpreisminderung wegen eines Rechtsmangels auszudehnen. Mit der Schuldrechtsreform im Bürgerlichen Gesetzbuch war ein Recht auf Kaufpreisminderung bei Rechtsmängeln neu geschaffen worden.

Angepasst wurden die Regelungen zur elektronischen Abrechnung an eine EU-Richtlinie. Dies bedeutet, dass eine elektronische Abrechnung entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung versehen sein muss, um anerkannt zu werden.

Steuernummer angeben

Mit der Koalitionsmehrheit hatte der Finanzausschuss einen Unionsantrag abgelehnt, wonach die mit Wirkung ab Juli 2002 eingeführte Verpflichtung des Unternehmers gestrichen werden sollte, auf jeder Rechnung seine Steuernummer anzugeben. Begründet hatte die Union dies damit, dass auf Grund einer EU-Richtlinie ab 2004 ohnehin auf jeder Rechnung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben sei. Die Regierung erklärte dazu, dass eine sofortige Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an Stelle der Steuernummer nicht möglich sei, da erst etwa 2,1 Millionen von insgesamt 6 Millionen Unternehmern eine Identifikationsnummer zugewiesen bekommen hätten.

Abgelehnt wurden ferner Änderungsanträge der Union und der FDP zum Verbrechenstatbestand der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung. Diese Regelung schieße "über ihr Ziel hinaus". Die Definition des Begriffs "gewerbsmäßig" lasse befürchten, dass "normale" Steuerhinterziehung auch geringeren Umfangs, wenn sie wiederholt begangen werde, als Verbrechen eingestuft werde, so dass viele Steuerpflichtige unangemessen kriminalisiert würden. Während die Union vorgeschlagen hatte, die gewerbsmäßige Steuerhinterziehung aus dem Paragrafen 370a der Abgabenordnung herauszunehmen, empfahl die FDP, diese Vorschrift ganz zu streichen.

"Bagatellfälle nicht betroffen"

Die Regierung berichtete, Rechtsprechung und Literatur interpretierten den Begriff "gewerbsmäßig" so, dass der Täter mit der Absicht handele, sich durch wiederholte Straftaten eine Einnahmequelle zu verschaffen. Bagatellfälle seien davon nicht betroffen. Auch für die SPD sollten Steuerpflichtige bei geringeren Steuerdelikten nicht kriminalisiert werden. Union und FDP hielten dieses Vorgehen jedoch für unzureichend und forderten eine gesetzgeberische Lösung.

Darüber hinaus fand ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU und FDP keine Mehrheit, die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zurückzunehmen. Die Fraktionen hatten ihren Antrag mit Einbrüchen beim Gewerbesteueraufkommen begründet. SPD und Bündnisgrüne argumentierten, die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage würde zu ungleichen Verteilungswirkungen führen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204059a
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