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04/2002
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Arbeitslose sollen beschäftigungsfähiger gemacht werden

(fi) Die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen zu verbessern, ist eines der Ziele, das die Bundesregierung in ihrem beschäftigungspolitischen Aktionsplan 2002 (14/8715) verfolgt. Den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern sei eine wesentliche Voraussetzung, um die Beschäftigungsquoten anzuheben, heißt es in der Unterrichtung. Dabei seien alle Gruppen von Personen einzubeziehen, neben den Frauen auch die älteren Arbeitnehmer. Gleiche Zugangschancen bedeute auch, allen ausbildungswilligen Menschen Zugang zu einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen.

Die berufliche Erstausbildung ist den Angaben zufolge in der Arbeitspraxis traditionell stark verankert. Flankierende Programme von Bund und Ländern würden helfen, so die Regierung, Ausbildungslücken zu schließen und Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Der Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit sei ein Schwerpunkt der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Zunehmend werde auch "lebenslanges Lernen" zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor. Gegenwärtig investiere die Wirtschaft jährlich rund 18 Milliarden Euro in die berufliche Weiterbildung.

Qualifikationen vermitteln

Im Mittelpunkt der aktiven Arbeitsmarktpolitik von Bund und Bundesanstalt für Arbeit steht nach Regierungsangaben die Vermittlung von Qualifikationen und der Abbau von Qualifikationsdefiziten. Für die berufliche Weiterbildung setze die Bundesanstalt Mittel in Höhe von 6,5 Milliarden Euro ein. Für Schwerbehinderte sowie Migranten, Aussiedler und Ausländer seien besondere Anstrengungen nötig, um ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ihrem Ziel, die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen bis Oktober 2002 um 25 Prozent zu verringern, sei die Regierung deutlich näher gekommen, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204060a
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