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04/2002
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PDS-INITIATIVEN ABGELEHNT

Allein Erziehende steuerlich nicht ungleich behandeln

(fi) Der Bundestag hat am 19. April einen Antrag (14/8273) und einen Gesetzentwurf der PDS-Fraktion (14/8274) zum Familienleistungsausgleich abgelehnt. Er folgte damit Empfehlungen des Finanzausschusses (14/8807,14/8808) vom 17. April.

Zum einen sollte die Regierung aufgefordert werden, den steuerlichen Familienleistungsausgleich so zu reformieren, dass die Einkommensbesteuerung unabhängig von der Lebensweise oder Lebensform vorgenommen wird. Familien sollten durch die schrittweise Umwandlung des Kindergeldes in eine einkommensunabhängige Grundsicherung stärker am gesellschaftlichen Wohlstand und Eltern von den Kosten der Kinderbetreuung entlastet werden. Im Ausschuss hatte die PDS eine Individualbesteuerung und gleichzeitig ein angemessenes Kindergeld verlangt. Damit könnten etwa eine Million Kinder und Jugendliche aus der Sozialhilfe entlassen werden.

"Verfehlter Ansatz"

SPD und Bündnis 90/Die Grünen hielten diesen Ansatz für grundsätzlich verfehlt. Es stimme nicht, wenn die PDS ausführe, dass in den meisten Fällen durch die Zahlung des Kindergeldes nur die Steuerfreiheit des Existenzminimums gesichert werde und eine wirkliche Familienförderung nicht stattfinde. 70 Prozent der Kindergeldberechtigten erhielten einen Förderanteil, für den jährlich rund 10 Milliarden Euro aufgewendet würden. Zudem verkenne das Konzept einer einheitlichen Grundsicherung aller Kinder das Prinzip der Subsidiarität der Sozialhilfe. Die CDU/CSU erklärte, dass sie jede Form der Abschaffung des Ehegattensplittings ablehne.

Im zweiten Antrag wies die PDS darauf hin, dass der Haushaltsfreibetrag für allein Erziehende, die im vergangenen Jahr die Steuerklasse II hatten, bis zum Jahr 2005 stufenweise abgebaut wird. Für allein Stehende, deren Kinder nach 2001 geboren wurden, und andere so genannte Neufälle werde im Einkommensteuergesetz der Haushaltsfreibetrag bereits von diesem Jahr an in voller Höhe abgeschafft. Der PDS-Entwurf sah vor, die Regelung zu streichen, weil sie eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den allein Erziehenden bedeute, die 2001 in Steuerklasse II waren und den Haushaltsfreibetrag in der sich stufenweise verringernden Höhe bis 2005 geltend machen können.

Im Finanzausschuss hatten SPD und Bündnisgrüne daran erinnert, dass eine entsprechende Regelung im fünften Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (siehe Seite 59) vorgesehen sei, die eine gesonderte Initiative überflüssig mache.

Zurückzuweisen sei die Aussage der PDS, allein Erziehende würden steuerlich wie allein Stehende ohne Kinder behandelt, denn die allein Erziehenden könnten den Kinder- und Betreuungsfreibetrag geltend machen. Das Bundesfinanzministerium habe bereits im Dezember mit den Ländern eine Vereinbarung gesucht, dass in vielen Fällen Vertrauensschutz bestehe, wenn bei allein erziehenden oder geschiedenen oder verwitweten Elternteilen Änderungen ihrer Lebensverhältnisse im Laufe des Jahres 2001 eingetreten seien.

"Unbefriedigende Rechtslage"

Die CDU/CSU stimmte dem Entwurf nicht zu, weil es sich um eine "verhältnismäßig geringfügige Reparatur" einer unbefriedigenden Rechtslage handele. Dadurch würden lediglich alle allein Erziehenden gleichgestellt, während das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung zum Haushaltsfreibetrag darauf abgezielt habe, Ehepaare mit Kindern und allein Erziehende gleichermaßen zu fördern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204060b
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