Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 04/2002 >
04/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

BERICHT DER REGIERUNG

IWF nicht für Probleme von Wirtschaftssektoren zuständig

(wi) Der Aufgabenbereich des Internationalen Währungsfonds (IWF) erstreckt sich nicht auf sektorale Fragen einzelner Volkswirtschaften. Dies betont die Bundesregierung in ihrem Bericht "über die Befassung des Internationalen Währungsfonds mit sektoralen Angelegenheiten im Rahmen seiner Kreditgewährung" (14/8742). Im Zuge seiner Kreditpolitik überprüfe der IWF derzeit seine Auflagenpolitik.

Ziel sei es, die Konditionierung zu vereinfachen und die Aktivitäten des IWF stärker auf sein eigentliches Mandat zu richten, die monetäre und finanzielle Stabilität zu bewahren. Ein Antrag der Bundesregierung, auf Grund von Wettbewerbsverzerrungen in einzelnen Wirtschafssektoren eines Landes beim IWF eine Änderung des Mandats zur Befassung mit sektoralen Angelegenheiten zu erreichen, würde sich mit der angestrebten Vereinfachung der IWF-Konditionen kaum in Einklang bringen lassen, so die Regierung. Zudem stünde eine solche Mandatsänderung im Widerspruch zur klaren Aufgabenteilung zwischen IWF und anderen internationalen Institutionen.

Hintergrund des Berichts ist die Kontroverse zwischen der EU und Südkorea über Wettbewerbsverzerrungen in der Schiffbauindustrie. Die Bundesregierung hatte 1999 eine Initiative ergriffen, wonach sich der IWF und die Weltbank direkt mit der Frage eines Einflusses der IWF-Kredithilfe auf die Wettbewerbsfähigkeit der koreanischen Werften befassen sollte. Der IWF habe auf der Basis eines EU-Berichts die Situation im Weltschiffbaumarkt untersucht und keinen Hinweis auf unfaire Wettbewerbspraktiken der koreanischen Werftindustrie gefunden. Die Bundesregierung habe dieser Einschätzung widersprochen. Seit Mai 1999 habe Südkorea keine IWF-Kredite mehr in Anspruch genommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204071d
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion