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05/2002
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ABSATZFONDSGESETZ GEÄNDERT

Im erweiterten Verwaltungsrat ist nun auch die Öko-Landwirtschaft vertreten

(vs) Der Bundestag hat am 17. Mai den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Absatzfondsgesetzes (14/8585) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP angenommen. Er folgt damit einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (14/9062) vom 15. Mai, der sich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS und gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP für den Gesetzentwurf ausgesprochen hat.

Ziel des Gesetzes ist es, den Marktauftritt von deutschen Agrarerzeugnissen zu fördern. Dazu wurden die Aufgaben des Absatzfonds modifiziert und die Zusammensetzung des Verwaltungsrates geändert. Anlass zu dem Gesetz gab die Neuorientierung der Agrar- und Ernährungspolitik im Sinne einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Lebensmittelerzeugung. Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates des Absatzfonds wird von 21 auf 23 erhöht. Je ein Vertreter soll dabei aus dem ökologischen Landbau, dem Tierschutz und dem Umweltschutz kommen. Die von den Ländern geforderte weitergehende Regionalisierung des Fonds hatte der Ausschuss abgelehnt. Die Zusammenarbeit mit der Absatzförderung der Länder funktioniere gut.

Das Anliegen, die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle auch mit dem Bericht über Betriebsmittel zu betrauen, wurde zurückgewiesen, eine gesetzliche Regelung dazu lehnte die Koalition jedoch ab. Einvernehmen bestand darüber, dass bessere Markttransparenz für Landwirte im Rahmen der gesamten Produktionskette von Nahrungsmitteln sinnvoll wäre. Damit folgte der Ausschuss einem Vorschlag der Koalitionsfraktionen, der vorsieht, dass die Bundesregierung prüft, wie eine Preisstatistik über Betriebsmittel auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe aufgebaut werden kann. Dabei sei die "Gruppennützigkeit" zu beachten.

CDU/CSU und FDP sahen keine Notwendigkeit für die Änderungen. Ihrer Ansicht nach sind die Belange von Tier-, Verbraucher- und Umweltschutz bereits nach den geltenden Vorschriften zu berücksichtigen. Sie betonten ferner, dass die Finanzierung des Absatzfonds aus den Beiträgen seiner Mitglieder eine enge Zweckbindung mit Blick auf die Gruppennützigkeit notwendig mache. Es müsse daher den Landwirten weiter ermöglicht werden, über die Verbände Einfluss zu nehmen. Deshalb wurden Bedenken dazu geäußert, Verbänden, die nicht an der Finanzierung des Fonds beteiligt sind, ein Mitspracherecht zu geben.

Einen FDP-Änderungsantrag hatte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalition und der PDS abgelehnt. Die FDP erklärte darin den Entwurf für unvereinbar mit der verfassungsrechtlich zwingenden Gruppennützigkeit der Beiträge. Dies gelte auch für die Besetzung des Verwaltungsrates. Ferner würden die Änderungen die Arbeit der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) in Frage stellen und zu Protesten in der Landwirtschaft führen.

In einer Anhörung des Ausschusses am 29. April waren die Meinungen der Sachverständigen zum Koalitionsentwurf auseinander gegangen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205023a
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