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05/2002
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Plantomycin nicht im Notfall zulassen

(vs) Abgelehnt hat der Verbraucherschutzausschuss am 15. Mai einen Antrag der FDP-Fraktion (14/8180), das Pflanzenschutzmittel Plantomycin zur Bekämpfung des Feuerbranderregers "im Notfall" zuzulassen. Die Koalitionsfraktionen und die PDS stimmten dabei gegen die CDU/CSU und die FDP. Die Liberalen hatten die Regierung aufgefordert, darzulegen, inwiefern vor allem Obstbäume ohne den Einsatz von Plantomycin vor Feuerbrand geschützt werden können. Aus Sicht der FDP würde eine Entscheidung der Biologischen Bundesanstalt für Landwirtschaft, den Einsatz von Plantomycin bis Ende 2003 zu verbieten, deutsche Obstbauern existenziell gefährden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205022c
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