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05/2002
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Brennereien mehr Flexibilität zugestehen

(fi) Die Bundesregierung will, dass künftig nicht mehr jede Kartoffelbrennerei den gesetzlich geforderten "Rohstoffmix" erfüllen muss, sondern dass es ausreicht, wenn dieses Ziel von den Kartoffelbrennereien insgesamt erreicht wird. Dies geht aus ihrem Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (14/9005) hervor, den der Bundestag am 16. Mai an den Finanzausschuss überwiesen hat.

Mit der Reform dieses Gesetzes 1999 sei die verbleibende Stützung auf kleine Brennereien mit bäuerlichen Familienbetrieben konzentriert worden. Dazu sei es erforderlich gewesen, bei der Berechnung der Rohstoffkosten im Branntweinübernahmepreis ab 2000/2001 zu unterstellen, dass neben selbst gewonnenen Kartoffeln auch selbst gewonnene Triticale (Kreuzung aus Weizen und Roggen) eingesetzt wird (so genannter Rohstoffmix). Vom Betriebsjahr 2001/2002 an werde ein Branntweinanteil aus Triticale von 40 Prozent angenommen.

Weil der Getreideanbau auf sandigen Böden weniger lohnend sei, erhielten Brennereien in solchen Gebieten im laufenden Betriebsjahr Branntweinübernahmepreise, welche Rohstoffkosten für Kartoffeln von 80 Prozent an Stelle von 60 Prozent berücksichtigen. Diese Ausnahmeregelung sei auf dieses Betriebsjahr begrenzt. Die Reduzierung der Kartoffelalkoholerzeugung auf 60 Prozent soll laut Regierung dadurch erreicht werden, dass nicht jede Brennerei den Rohstoffmix erfüllen muss. Brennereien, die mehr als 60 Prozent Kartoffeln verarbeiten, sollen einen Zuschlag zum Übernahmepreis erhalten.

Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme die Regierung, in der EU darauf hinzuwirken, dass das Branntweinmonopol erhalten bleibt. Die Regierung lehnt in ihrer Gegenäußerung (14/9042) eine Aufhebung ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205050b
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