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Viele Wege zur Reform

Die Reformvorschläge der CDU

Tarif Stufentarif: zwölf Prozent bis 16.000 Euro (oberhalb des Grundfreibetrags), 24 Prozent für Einkommensteile bis 36.000 Euro, 36 Prozent für darüber liegende Einkommensteile; Tarif wird alle zwei Jahre an die Preissteigerung angepasst.
Existenzminimum Grundfreibetrag 8.000 Euro.
Ehegatten Ehegattensplitting bleibt.
Kinder Kindergeld (Höhe unklar) oder Grundfreibetrag von 8.000 Euro.
Einkunftsarten Reduzierung von sieben auf vier Einkunftsarten.
Steuerfreie Einnahmen Steuerbefreiungen, Freibeträge, Abzugsbeträge und Ermäßigungen werden aufgehoben.
Abzugsfähige Ausgaben Die Entfernungspauschale entfällt. Kosten für Arbeitszimmer oder Bewirtung sind nicht mehr abzugsfähig.
Werbungskostenpauschale Arbeitnehmerpauschale von 1.000 Euro.
Sonderausgaben Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden zusammengefasst und reduziert; Spendenabzug zur Förderung der Freizeitgestaltung entfällt. Spenden an gemeinnützige Organisationen einschließlich politischer Parteien bleiben abzugsfähig, ebenso die Kirchensteuer.
Besteuerung von Alterseinkünften Nachgelagerte Besteuerung der Ausgaben für die Altersvorsorge (Leibrenten) sind abzugsfähig.
Kapitaleinkünfte Zinsabschlagsteuer; Sparerfreibetrag entfällt; Wegfall des Bankgeheimnisses.
Dividenden Besteuerung mit individuellem Steuersatz. Vorbelastung auf Dividenden wird bei natürlichen Personen als Anteilseigner auf die Einkommensteuer im vereinfachten Anrechnungsverfahren angerechnet.


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