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Das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus sich heraus nicht mehr reformierbar. Es ist nicht geeignet, die Herausforderungen aufgrund der demographischen Entwicklung, des medizinisch-technischen Fortschritts und des abnehmenden Anteils der Lohneinkommen am Bruttosozialprodukt zu bewältigen.
Das gilt auch für die Bürgerversicherung, wie sie SPD und Grüne favorisieren und die Gesundheitsprämie der CDU. Beide Konzepte führen über kurz oder lang zu einer Einheitszwangsversicherung, die die Bürger bevormundet. Die Bürgerversicherung hält zudem an der Koppelung von Krankenversicherungsbeiträgen und Lohnkosten fest und gefährdet damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Die FDP spricht sich stattdessen für einen sozial verantwortlichen Umstieg zu einer privaten Krankenversicherung für alle Bürger aus, wobei jeder Bürger die Möglichkeit erhält, seinen Versicherungsschutz frei zu wählen, vom Basisschutz bis hin zum Spitzenschutz.
Vorbedingung dafür ist sowohl eine entlastende Steuerreform als auch die Umwandlung des Arbeitgeberbeitrages in einen Lohnbestandteil. Vorgesehen ist eine Pflicht zur Versicherung für jeden Bürger. Der frei gewählte Tarif muss zumindest einen Regelleistungskatalog medizinisch unbedingt notwendiger Leistungen beinhalten. Alles andere ist Sache des Einzelnen. Die privaten Tarife werden risikogerecht mit Alterrückstellungen kalkuliert und schließen ein Kündigungsrecht für die Versicherungsanbieter aus, um lebenslangen Versicherungsschutz zu garantieren. Jeder Versicherer muss einen Regelleistungstarif anbieten, der ohne Risikozuschläge als Pauschale kalkuliert wird. Für diejenigen, die nicht in der Lage sind, die Prämien für den Regelleistungstarif zu bezahlen, gibt es Zuschüsse vom Staat bis hin zur kompletten Übernahme der Prämie.
Foto: Deutscher Bundestag