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Lauschangriff
Im Jahr 2003 sind nach einem Bericht der
Bundesregierung insgesamt 52 Wohnungen in neun Bundesländern
akustisch überwacht worden. Die längsten
Überwachungszeiten hat es mit 325 Tagen in Bayern (Straftaten
gegen das Betäubungsmittelgesetz), mit 84 Tagen in
Niedersachsen (schwerer Menschenhandel), mit 72 Tagen in Hessen
(Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz) und mit weiteren
63 Tagen in Bayern (schwere Erpressung) gegeben. Die
Wohnraumüberwachungen kosteten rund 200.000 Euro. Insgesamt
wurden 141 Personen überwacht, hinzu kommen 49 nicht
beschuldigte Personen. In 15 Fällen gab es keine
Benachrichtigung der Betroffenen, um die Ermittlungen nicht zu
gefährden.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/3699
Nationaler Radverkehrsplan
Die Voraussetzungen für neue Wege in der
Fahrradpolitik sind mit dem im April 2002 beschlossenen Nationalen
Radverkehrsplan (NRVP) geschaffen worden. Allerdings ist eine
Umsetzung nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion nicht erfolgt. In ihrem
Antrag mahnt die Fraktion die Umsetzung an und erklärt, dass
die Bundesregierung sich der Kontrolle bei der Verkehrspolitik
entziehe, indem sie den Fortschrittsbericht zum NRVP aufschiebe und
den Zweiten Bericht über die Situation des Fahrradverkehrs in
Deutschland für das Frühjahr 2006 angesetzt habe. Die
CDU/CSU-Fraktion fordert unter anderem, die Höhe der bereit
gestellten Mittel auch künftig für den Radwegebau an
Bundes- und Wasserstraßen zu gewährleisten. Gefordert
wird auch, das Konzept für eine fahrradtouristische
Koordinierungsstelle umzusetzen sowie die Voraussetzungen für
die Ausschreibung einer Grundlagenuntersuchung
„Fahrradtourismus“ zu schaffen.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/3708
Lkw-Maut
Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen hat
in einem gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen
beschlossen, den 1. Januar 2005 als Starttermin in den
Gesetzentwurf zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für
schwere Nutzfahrzeuge aufzunehmen. Gleichzeitig entfällt der
ursprüngliche Termin vom 23. August 2003, den das
Betreiberkonsortium Toll Collect wegen technischer Probleme nicht
einhalten konnte. Außerdem beschloss der Ausschuss, bestimmte
Fahrzeuge von der Regelung auszunehmen, darunter Fahrzeuge, die
für humanitäre Zwecke eingesetzt würden, sowie
Fahrzeuge der Bundeswehr, der Polizei, des Zivil- und
Katastrophenschutzes und andere nicht gewerblich genutzte
Fahrzeuge.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/3678
Erschienen am 18. Oktober 2004