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Das deutsche Jugendstrafrecht ist ein speziell auf die Besonderheiten von Jugendlichen ausgerichtetes Rechtsgebiet. Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht ist sein Anliegen nicht in der Sühne der Tat und Schutz der Bevölkerung vor dem Täter (Generalprävention) zu sehen, vielmehr steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Als Ursache für die hohe Kinder- und Jugendkriminalität gelten vor allem nachlassende Wert- und Normorientierung, fehlender familiärer Rückhalt sowie Jugendarbeitslosigkeit. Diese Ursachen lassen sich nicht allein durch Änderung des Jugendstrafrechts beseitigen, sondern zusätzlich durch Maßnahmen in grundsätzlich allen außerstrafrechtlichen Politik- und Verantwortungsbereichen.
Das bestehende Jugendstrafrecht gründet sich auf dem Erziehungsgedanken und eröffnet eine vielfältige Möglichkeit von Reaktionen auf strafbares Verhalten. Jugendstrafrecht bietet darüber hinaus weitaus flexiblere Möglichkeiten der Reaktion als das allgemeine Strafrecht, insbesondere auch dort, wo Straftaten Ausdruck von behebbaren Problemen sind.
Die SPD-Fraktion im Bundestag steht den wiederholt angeregten Strafverschärfungen seitens der Opposition oder der Bundesländer aus diesem Grund sehr kritisch gegenüber. Strafverschärfungen laufen dem grundlegenden Gedanken des Jugendstrafrechts entgegen; gesellschaftliche Fehlentwicklungen können nicht über das Jugendstrafrecht korrigiert werden.
Änderungen in diesem Bereich sollten wohlüberlegt sein und sehr behutsam vorgenommen werden. Wir streben derzeit keine Änderungen an. Eine konsequente Anwendung der im Jugendstrafrecht vorhandenen und vom Erziehungsgedanken getragenen Instrumente durch Staatsanwaltschaften und Richter ist insgesamt wirkungsvoller als eine reine Verschärfung der Sanktionen.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 01. Februar 2005