> Debatte > Antidiskriminierungsgesetz
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Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen
Bislang zahlen Frauen vielfach höhere Tarife, zum Beispiel bei privaten Krankenversicherungen. Homosexuellen werden Lebensversicherungsverträge pauschal verweigert. Ausländisch aussehenden Männern wird oft der Zugang zur Disko verwehrt. Behinderte Menschen werden nicht in ein Ferienhotel aufgenommen, weil man unterstellt, sie würden andere Gäste stören. Dem wollen wir mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) entgegenwirken, ebenso Benachteiligungen im Arbeitsleben.
Wir setzen damit EU-Richtlinien mit Augenmaß in deutsches Recht um. Ein Blick auf vergleichbare Gesetze im Ausland und auf die Erfahrungen mit bestehenden deutschen Regelungen (Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts, Behindertengleichstellungsgesetz) zeigt: Sie sind gut handhabbar, keine Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit und keineswegs belastend für die Wirtschaft. Kaum sind Antidiskriminierungsgesetze tatsächlich in Kraft, verfliegt die ganze Aufregung.
Sie funktionieren nicht dadurch, dass es viele Prozesse gibt, sondern wirken präventiv, weil sie ein Leitbild für einen respektvollen Umgang miteinander liefern. Aber natürlich wird und soll es einzelne Musterverfahren geben, die deutlich machen: Unsere Rechtsordnung missbilligt es, wenn Menschen wegen bestimmter Persönlichkeitsmerkmale ausgegrenzt und herabgewürdigt werden.
Schutz vor Diskriminierung heißt nicht Bevorzugung. Selbstverständlich wird niemandem vorgeschrieben, eine bestimmte Person einzustellen oder ihr eine Wohnung zu vermieten, weil sie behindert, ausländischer Herkunft oder über fünfzig ist. Es geht allein darum, dass niemand willkürlich ausgeschlossen wird. Genauso wie der Verbraucherschutz oder das Mietrecht zum Schutz der Schwächeren bestimmte Standards setzen, tun wir das auch mit dem ADG.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 08. März 2005
E-Mail:
irmingard.schewe-gerigk@bundestag.de
Webseite:
www.schewe-gerigk.de