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Dazu lädt der Ausschuss Fachleute und Interessenvertreter ein, die Stellungnahmen zu dem Beratungsgegenstand abgeben. In der Regel richtet sich die Zahl der von den Fraktionsvertretern im Ausschuss vorzuschlagenden Fachleute nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
Das Hearing dient außerdem dazu, die Öffentlichkeit stärker auf die Probleme des entsprechenden Gesetzentwurfes aufmerksam zu machen. Aus diesem Grund sind die Anhörungen in vielen Fällen öffentlich, so dass Bürger und Medienvertreter an ihnen teilnehmen können. Deshalb legen die Fraktionen großen Wert darauf, eben solche Sachverständige zu benennen, die die jeweils eigene politische Position unterstützen und auf Risiken oder Vorzüge des zu behandelnden Gesetzentwurfes hinweisen.
Die Zahl der Anhörungen hat im Laufe der Wahlperioden stetig zugenommen. Inzwischen werden bei allen größeren und bedeutenden Gesetzentwürfen Anhörungen veranstaltet, vor allem auf Initiative der Opposition. Sie sieht darin ihre Chance, den Informationsvorsprung der Regierungsfraktionen zu verringern, sich unabhängig von der Ministerialbürokratie eine Meinung zu bilden und ihre Kritik am Gesetzentwurf mit Unterstützung der Sachverständigen öffentlich zu machen.
In jüngster Zeit fand zum Beispiel im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Anhörung zum Thema Alcopops statt. Gehört wurden Vertreter der Getränkebranche, Jugendforscher und Gesundheitsexperten. Ihre Bewertungen der alkoholischen Mixgetränke und ihrer Gefahr für Jugendliche waren höchst unterschiedlich. Beinahe jede Stellungnahme brachte einen neuen Aspekt mit ein und erweiterte so den Wissenshorizont der Ausschussmitglieder.
Text: Birte Betzendahl
Foto: studio kohlmeier