> Dossier > Hartz IV im Bundestag
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Thea Dückert, Bündnis 90/Die Grünen
Langzeitarbeitslosigkeit ist eine Gerechtigkeitsfrage. Die Betroffenen werden ausgegrenzt, statt sie zu integrieren. Die Hartz-Reformen sollen die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen. Im Zentrum steht der Grundsatz „Fördern und Fordern“.
Fördern bedeutet: Durch bessere individuelle Betreuung wird jedem Einzelnen eine Brücke in den Arbeitsmarkt gebaut. Gefordert wird im Gegenzug, dass Angebote auch angenommen werden. Wichtig ist: Die Angebote müssen fair sein. Die geplante bessere Betreuung und Förderung muss vor Ort realisiert werden, um den Wechsel von der Verwaltung von Arbeitslosigkeit zu einer aktivierenden Arbeitmarktpolitik zu schaffen. Fördern und Fordern heißt zum Beispiel:
Die Hilfe für Langzeitarbeitslose wird dezentralisiert. Die Job-Center haben vor Ort einen großen Entscheidungsspielraum.
Hartz IV bietet auch den ehemaligen Sozialhilfeempfängern und -empfängerinnen den Zugang zu allen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Sie werden stärker vermittelt und weniger verwaltet. Die CDU/CSU hat im Vermittlungsausschuss die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen durchgesetzt. Das kritisieren wir. Aber: Das Grundkonzept stimmt. Fördern und Fordern gehören zusammen. So verbessern wir die Chance für Langzeitarbeitslose auf Integration.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 18. Oktober 2004