BUNDESTAG Umzug nach Berlin bestimmt Etatentwurf
(hh) Für den Geschäftsbereich des Deutschen Bundestages waren im Regierungsentwurf Ausgaben in Höhe von rund 1,1 Milliarden DM vorgesehen. Der Haushaltsausschuß hat den Ansatz im Laufe der Beratungen um etwa 63,9 Millionen DM erhöht. Der Zuwachs um insgesamt 182,74 Millionen DM gegenüber 1998 auf rund 1,16 Milliarden DM steht zu einem überwiegenden Teil in Zusammenhang mit höheren Mittelansätzen, die durch den Umzug bedingt sind. Für Investitionen sind mit 120,59 Millionen DM insgesamt 55,4 Millionen DM mehr eingeplant als 1998, bei den Personalausgaben wird mit insgesamt 653,34 Millionen DM von einem Mehrbedarf von 57,44 Millionen DM ausgegangen. Teilweise wirkt sich der bevorstehende Umzug zudem beim Bedarf für die sächlichen Verwaltungsausgaben aus. Dort sind 241,5 Millionen DM veranschlagt (1998: 198 Millionen DM). Auch ein Großteil der 157,82 Millionen DM (227,14 Millionen DM) für Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung von Maßnahmen, die längere Zeit in Anspruch nehmen, steht in Zusammenhang mit dem Umzug. Nur geringfügig verändert ist der Ansatz für die Zuweisungen und Zuschüsse. Für sie benötigt der Bundestag 156,79 Millionen DM (133,67 Millionen DM). Bei den einzelnen Kapiteln im Etatentwurf des Bundestags sind für die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten 3,8 Millionen DM eingestellt. Unter den Personalausgaben werden die Diäten sowie die Aufwandsentschädigungen für die Abgeordneten in Höhe von zusammen 152,28 Millionen DM (153,85 Millionen DM) aufgeführt. 190,9 Millionen DM und damit 22,9 Millionen DM mehr als 1998 sind für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern vorgesehen. Mit 117,66 Millionen DM steigt im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse der Betrag für die Arbeit der Fraktionen des Bundestages um 4,89 Millionen DM an gegenüber 1988. Die Beträge werden den Fraktionen zur Selbstbewirtschaftung überlassen. Für die Arbeit der Wehrbeauftragten sind im Etatentwurf 6,2 Millionen DM (5,99 Millionen DM) vorgesehen (14/300 – Epl. 02, 14/602, 14/622, 14/623, 14/624). |