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07/2001
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UNTERRICHTUNG

"Verfassung berücksichtigt Kinderrechte in hohem Maß"

(hh) Die amtierende Bundesregierung teilt die Auffassung der Vorgängerregierung, dass eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung nicht erforderlich ist. Deutschland weise einen hohen Standard bezüglich der Berücksichtigung von Kinderrechten in Verfassung und Gesetzgebung auf, stellt die Regierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten zweiten Bericht an die Vereinten Nationen (14/6241) zur Durchführung der Konvention über die Rechte des Kindes fest. Der Berichtszeitraum endet im April 1999.

Als wesentliche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Kinderrechte nennt der Bericht die Reform des Kindschaftsrechts und des Jugendarbeitsschutzgesetzes, Verbesserungen beim Familienleistungsausgleich sowie die Aufnahme eines ausdrücklichen Diskriminierungsverbots für Behinderte in das Grundgesetz. Ferner genannt werden das Arbeitsprogramm gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und Sextourismus, die Bekanntmachung der Konvention sowie die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit mit einem Sofortprogramm und dem Programm "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten". Eine "kinderpolitische Errungenschaft von historischer Dimension" sei der 1996 eingeführte Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Die wichtigste rechtliche Verbesserung ist der Regierung zufolge die Festschreibung des Rechts von Kindern auf gewaltfreie Erziehung.

Hinsichtlich der von der Bundesrepublik Deutschland bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention, zu deren Rücknahme eine Entschließung des Parlamentes auffordert, stellt der Bericht fest, "dass es aus heutiger Sicht nicht notwendig gewesen wäre, die deutsche Erklärung abzugeben". Trotzdem kann nach den Worten der Regierung eine Rücknahme gegenwärtig nicht in Betracht kommen, da sich die Bundesländer, die der Zeichnung der Konvention nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Erklärung zugestimmt hatten, bisher nicht mehrheitlich für die Rücknahme ausgesprochen haben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107048a
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