*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.2.3       Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Enquete-Kommission

Eine nachhaltige Verkehrspolitik erfordert die vollständige Internalisierung der sozialen und ökologischen Kosten der Leistungserstellung. Dies wirkt bei den gegenwärtigen Preisen dem Anstieg des Verkehrsaufkommens, der Verkehrsüberlastung, dem Lärm und der Umweltverschmutzung entgegen und fördert die Verwendung umweltfreundlicher Verkehrsmittel. Es sind Maßnahmen erforderlich, die den Anstieg des Verkehrsaufkommens reduzieren, die eine schrittweise Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene und Wasserwege ermöglichen und den öffentlichen Personenverkehr fördern. Umweltschädliche Subventionen im Verkehrssektor müssen vollständig eingestellt werden.

Nach neueren Schätzungen betreffen die nicht erfassten externen Kosten vor allem den Straßen- und Luftverkehr. Die Kosten ihrer Umweltbelastung müssten durch die genannten Verkehrsträger getragen werden. Dieser Grundsatz ist unbestritten, die praktische Umsetzung ist aber (noch) nicht gelungen. Mengenmäßige Rechnungen sind möglich und werden angestellt, die preisliche Bewertung ist freilich umstritten. So schwanken die genannten Schattenpreise für eine Tonne CO2 zwischen zehn und 200Euro.

Ferner ist umstritten, ob die Umwelteffekte in die Wegekosten einzubeziehen sind. Erste Ansätze zu einer Klärung bietet möglicherweise eine Verrechnung der Verkehrsinfrastrukturkosten sowie die Anlastung von geschätzten externen Kosten (Lärm-, Schadstoffemissionen, CO2). Denkbare Instrumente hierfür sind möglichst nutzungsabhängige Verkehrswegeabgaben und die Besteuerung von Vorhaltung und Betrieb von Verkehrsmitteln. Hierdurch kann der Modal Split beeinflusst werden. Die Rechnungskomponenten (Mengengerüste, Bewertung) sind allerdings national und international sehr umstritten. Außerdem: Die preislichen Einflussmöglichkeiten werden durch die sehr unterschiedlichen Systemeigenschaften der Verkehrsträger beträchtlich eingeschränkt. Das Grundproblem bleibt: „Angemessene Transportpreise“ können nicht einfach marktexogen definiert werden (Aberle 2001a). So wird z.B. schon das EU-Kommissions-Konzept der „sozialen Grenzkosten“, das Infrastruktur- und Staukosten den Wegekosten anlasten will, vom Wissenschaftlichen Beirat beim BMVBW wegen methodisch ungelöster Probleme abgelehnt.

Transportleistungen beanspruchen immer die Umwelt. Technische und investive Maßnahmen, Ge- und Verbote sowie preiswirksame Steuerungsinstrumente können die negativen Umwelteffekte reduzieren, z.B. die Reduzierung der Schadstoff-/Lärmemissionen im Straßenverkehr durch Gebotsregelungen (Aberle 2001b).

Im Hinblick auf die Verwendung der Einnahmen aus fiskalischen Regelungen zur Steuerung von Verkehrsströmen wurde in der Anhörung betont, dass zusätzliche Einnahmen aus umweltspezifischen Verkehrsabgaben zur Förderung umweltfreundlicher Technologien im Transport- und Logistikbereich eingesetzt werden sollten. Umstritten ist die Forderung nach einem weiteren Ausbau der Infrastruktur für den Straßenverkehr. Während einerseits ins Feld geführt wird, dass dadurch die Umweltbelastungen durch Staus reduziert werden können, ist andererseits zu beachten, dass eine Ausweitung der Verkehrsinfrastruktur zusätzliche Impulse zur weiteren Transporterhöhung setzt. Es ist daher eine ganzheitliche Beurteilung und Gestaltung der Maßnahmen erforderlich.

Empfehlung 3-6         Internalisierung der Verkehrs­ kosten

Die Enquete-Kommission empfiehlt, die Internalisierung der sozialen und ökologischen Kosten im Verkehrsbereich voranzutreiben, Anreize für eine schrittweise Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf Schiene und Wasserwege zu schaffen und den öffentlichen Personenverkehr zu fördern. Umweltschädliche Subventionen müssen vollständig eingestellt werden.

Empfehlung 3-7         Verwendung der Einnahmen aus der fiskalischen Steuerung von Verkehrsströmen

Einnahmen aus umweltspezifischen Verkehrsabgaben sollten zweckgebunden in die Beseitigung der ökologischen und sozialen Folgelasten und für Maßnahmen der Verkehrsvermeidung und zur Förderung umweltfreundlicher Technologien im Transport- und Logistikbereich eingesetzt werden.




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