Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Verwaltung > Interessengemeinschaften > JAV >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Rechte der Azubis (Pflichten der Ausbilder/in)



Die Rechte des Einen sind die Pflichten des Anderen.



Ausbildungspflicht
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, dem Azubi die Fertigkeiten und Kenntnisse planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

Freistellung für Berufsschulunterricht
Der/Die Ausbilder/in muss den Azubi zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen.

Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, den Azubi für die vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.

Freistellung für Prüfungen
Der/Die Ausbilder/in hat den Azubi rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen.

Benennung weisungsberechtigter Personen
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, dem Azubi die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.

Aufsichtspflicht
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, minderjährige Azubis während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.

Berichtsheftkontrolle
Der/Die Ausbilder/in hat dem Azubi vor Ausbildungsbeginn und später die Berichtshefte (bzw. Ausbildungsnachweise) für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen.

Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Der/Die Ausbilder/in hat dem Azubi kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Urlaubsgewährung
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, dem Azubi einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren.

Vergütungspflicht
Der/Die Ausbilder/in hat dem Azubi eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Zweckgebundene Übertragung von Verrichtungen
Der/Die Ausbilder/in muss dem Azubi ausschließlich Verrichtungen übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.

Zeugnispflicht
Der/Die Ausbilder/in hat dem Azubi bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.



Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/int_gem/jav/recht_azubi
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion