Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Rechte der Azubis (Pflichten der Ausbilder/in)
Die Rechte des Einen sind die Pflichten des Anderen.
Ausbildungspflicht
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, dem Azubi die Fertigkeiten und Kenntnisse planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.
Freistellung für Berufsschulunterricht
Der/Die Ausbilder/in muss den Azubi zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen.
Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, den Azubi für die vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.
Freistellung für Prüfungen
Der/Die Ausbilder/in hat den Azubi rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen.
Benennung weisungsberechtigter Personen
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, dem Azubi die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.
Aufsichtspflicht
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, minderjährige Azubis während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.
Berichtsheftkontrolle
Der/Die Ausbilder/in hat dem Azubi vor Ausbildungsbeginn und später die Berichtshefte (bzw. Ausbildungsnachweise) für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen.
Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Der/Die Ausbilder/in hat dem Azubi kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.
Urlaubsgewährung
Der/Die Ausbilder/in ist verpflichtet, dem Azubi einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren.
Vergütungspflicht
Der/Die Ausbilder/in hat dem Azubi eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Zweckgebundene Übertragung von Verrichtungen
Der/Die Ausbilder/in muss dem Azubi ausschließlich Verrichtungen übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
Zeugnispflicht
Der/Die Ausbilder/in hat dem Azubi bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/int_gem/jav/recht_azubi