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Bundestag berät über Änderungen bei der Studienplatzvergabe
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Mit der Änderung des
Hochschulrahmengesetzes befasst sich der Bundestag am 1. Juli. Das
Parlament berät in zweiter und dritter Lesung einen
entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates. Darin fordert die
Länderkammer mehr Autonomie für die Hochschulen beim
Auswahlrecht ihrer Studierenden und bei der Vergabe von bundesweit
zulassungsbegrenzten Studienplätzen. Zwei Modelle des
Auswahlverfahrens stehen zur Debatte: Dem ersten Modell, dem so
genannten Baden-Württemberg-Modell, zufolge sollen 50 Prozent
der Gesamtanzahl an Studienplätzen nach dem Grad der Eignung
der Bewerber durch die Hochschule vergeben werden. Die restlichen
50 Prozent sollen durch die Zentrale Vergabestelle für
Studienplätze (ZVS) zugewiesen werden. Nach dem zweiten, dem
so genannten NRW-Modell, sollen die jahrgangsbesten Abiturienten
begünstigt werden.
Bundestagsdrucksachen zum Thema
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2004/studienplatz/