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14. Wahlperiode
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Kinderrechte

Die Bundesregierung muß ihrer Berichtspflicht aus der UN-Kinderrechtskonvention folgend ihren Zweitbericht zur Umsetzung der Konvention in der Bundesrepublik Deutschland vorlegen. Dieser Bericht wird dann von der UN in Genf bewertet. Bisher steht in diesem Kontext die Rücknahme der Vorbehalte im Vordergrund, welche die Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifizierung des Übereinkommens formuliert hat (Familienrecht, Ziffer II; juristischer Beistand von Kindern und Jugendlichen, Ziffer III; Ausländerrecht, Ziffer IV).

Die Kinderkommission wird sich mit der Rücknahme einiger Vorbehalte befassen.

Ein weiteres Thema wird das Recht von Kindern auf Förderung ihrer Entwicklung als Kinderrecht in der Verfassung (Art. 6 GG) sein.

Insgesamt betrachtet wird es sich die Kinderkommission zur Aufgabe machen, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in ihrer Themenvielfalt verstärkt in das Blickfeld der parlamentarischen Arbeit zu nehmen.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um Kinderrechte wird das Thema Mitwirkung von Kindern wichtig sein, weil es eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe und ein bedeutsames Thema der Jugendhilfe geworden ist. Handlungsfeld für die Kinderkommission ist die Verbesserung der Partizipation von Kindern in Familie, Kindertageseinrichtungen, Schule und Freizeit und die Befassung mit Modellen der Interessenvertretung von Kindern in Staat und Gesellschaft.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a13/a13_kk/kk_a_02
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