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14. Wahlperiode
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Kinderbetreuung 0 - 12

Ein qualitativ gutes, wohnortnahes und erschwingliches Betreuungsangebot für Kinder zwischen 0 und 12 Jahren ist eine wichtige Grundbedingung für die oft postulierte Vereinbarkeit von Erziehung und Erwerbstätigkeit. Aber es geht nicht nur um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kinder brauchen Kinder. Spielkameraden, Einüben von Sozialverhalten, in kindgerechter Art und Weise die Welt entdecken und erfahren - das sind die Aufgaben, die Tagesstätten, Freizeit- und Ferieneinrichtungen und andere Betreuungsangebote für Kinder erfüllen müssen.

Unserer Meinung nach sollte es durchaus vielfältige Formen und Modelle der öffentlich geförderten Betreuung geben. Wichtig ist allerdings, daß dem steigenden Bedarf an Ganztagsbetreuung Rechnung getragen wird.

Nach der letzten Änderung des SGB VIII (KJHG) hinsichtlich des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz müßten deshalb jetzt Überlegungen zu verbindlichen Regelungen für Kinder unter 3 und über 6 Jahren angestellt werden. Die Kinderkommission sollte prüfen, ob ein erweiterter Rechtsanspruch analog zum Kindergartenplatz im SGB VIII sinnvoll ist. Außerdem sollte die Qualitätssicherung bzw. -verbesserung der bestehenden Betreuungsangebote nicht aus dem Blick verloren werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a13/a13_kk/kk_a_13
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