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14. Wahlperiode
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Pressemitteilung

19.11.1999

Kinderkommission des Bundestages fordert Stärkung der Kinderrechte
Empfehlungen zum 10-jährigen Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention

Vor 10 Jahren, am 20. November 1989, wurde das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Damit wurden von der internationalen Staatengemeinschaft ein Zeichen der Achtung und Verantwortlichkeit gegenüber Kindern in aller Welt gesetzt und die Rechte der Kinder umfassend und mit weltweitem Geltungsanspruch verankert. Die damaligen Mitglieder der Kinderkommission des Deutschen Bundestages waren bei der Verabschiedung in der UNO-Vollversammlung mit anwesend. Bei der parlamentarischen Behandlung im Bundestag wirkte die Kinderkommission durch Initiativen für die Verabschiedung, Ratifizierung und Umsetzung der Konvention mit.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich anlässlich des 10-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1999 in diesem Jahr u. a. schwerpunktmäßig mit dem Thema "Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und Stärkung der Kinderrechte" befasst. Sie hat hierzu Empfehlungen beschlossen, in denen gefordert wird:

Die Kinderkommission ist seit ihrer Gründung stets dafür eingetreten, das Leitbild der gewaltfreien Erziehung gesetzlich zu verankern. Sie wirkt in diesem Sinne auch an der parlamentarischen Behandlung des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens mit.

Die Kinderkommission dankt der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland mit ihren über 90 Organisationen und Initiativen für ihren seit Jahren engagierten Einsatz für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die Stärkung der Kinderrechte.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Rolf Stöckel, MdB: "Kinderarmut ist auch ein Thema in Deutschland. Es gibt etwa 1 Mio Kinder, die Sozialhilfeempfänger sind. Die Kinderkommission wird sich damit befassen, wie die Rahmenbedingungen für von Armut betroffene Kinder verbessert werden können. Die Existenzsicherung von Kindern betrifft nicht nur den ökonomischen Bereich, sondern auch die Benachteiligung dieser Kinder in den Bereichen Gesundheit aufgrund von Ernährungsmängeln, psychische Gesundheit, Bildung, Wohnung, soziale Kontakte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben."

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a13/a13_kk/kk_p_07
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