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Beispiel für den Bericht


Bericht der Abgeordneten Ernst Bahr, Hartmut Koschyk, Cem Özdemir, Dr. Max Stadler, Ulla Jelpke

I. Zum Verfahren

1. Allgemein

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 14/7758 wurde in der 208. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 2001 an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsausschuss, den Sportausschuss, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen. In der 212. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Januar 2002 wurde er nachträglich an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 14/763 wurde in der 208. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 2001 an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 125. Sitzung am 24. April 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Mehrzahl der Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP bei Abwesenheit der Fraktion der PDS empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7758 in der Fassung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen anzunehmen. Zudem empfiehlt der Rechtsausschuss einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion der PDS den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/763 abzulehen.

Der Sportausschuss hat in seiner 57. Sitzung am 17. April 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP und bei Abwesenheit der Fraktion der PDS die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen empfohlen.

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 92. Sitzung am 24. April 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Anträge 2 und 4 der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7758 anzunehmen. Beim Gesetzentwurf auf Drucksache 14/763 wurde einstimmig Ablehnung empfohlen. Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 86. Sitzung am 24. April 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7758 anzunehmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 89. Sitzung am 24. April 2002 in der Gesamtabstimmung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Abwesenheit der Fraktion der PDS die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/7758 in der Fassung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Anträge 2 und 4 der Fraktion der CDU/CSU empfohlen. Zudem wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion FDP bei Abwesenheit der Fraktion der PDS die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/763 empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

a) Der Innenausschuss hat in seiner 88. Sitzung am 27. Februar 2002 einvernehmlich beschlossen, eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts durchzuführen.
Die öffentliche Anhörung hat der Innenausschuss in seiner 92. Sitzung am 20. März 2002 durchgeführt. Auf das Protokoll der Anhörung, an der sich 15 Sachverständige beteiligt haben, wird hingewiesen.
Der Innenausschuss hat in seiner 95. Sitzung am 24. April 2002 die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 14/7758 und 14/763 abschließend beraten.

Als Ergebnis der Beratungen wurde der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7758 in der Fassung der eingebrachten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der Anträge 2 und 4 der Fraktion der CDU/CSU mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und PDS angenomen. Zuvor wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 14/819 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der FDP und PDS angenommen.

Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 14/820 wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktionen der FDP und PDS angenommen.

Die Änderungsanträge 1 bis 6 der Fraktion der CDU/CSU auf Ausschussdrucksache 14/821 wurden einzeln abgestimmt. Die Anträge 1, 3 und 5 wurden mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS abgelehnt.

Die Anträge 2 und 4 wurden bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS mit den Stimmen der Fraktionen im Übrigen angenommen.
Der Antrag 6 wurde von der antragstellenden Fraktion im Laufe der Beratungen zurückgezogen.
Die Änderungsanträge der Fraktion der PDS auf Ausschussdrucksache 14/822 wurden gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP mit den Stimmen der Fraktionen im Übrigen abgelehnt.
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/763 wurde bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktionen im Übrigen abgelehnt.

b)Die Änderungsanträge 1 bis 6 der Fraktion der CDU/CSU auf Ausschussdrucksache 14/821 haben einschließlich Begründung folgenden Wortlaut: . . .

II. Zur Begründung
1. Die von den Koalitionsfraktionen initiierten Änderungen sind im Wesentlichen wie folgt begründet:

I. Zu Artikel 1 (Waffengesetz - WaffG)

1. Zu § 1 Abs. 3
Die erste Änderung in Absatz 3 ist eine notwendige Ergänzung der Umgangsarten, da die Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes nicht nur eine Unterart des Verbringens ist, sich an jene unterschiedliche Rechtsfolgen knüpft und diese eigenständige Umgangsart auch in den Änderungen zu Unterabschnitt 5 berücksichtigt ist.
Die Änderung des letzten Satzteils knüpft an die geltende Rechtslage an und erfolgt zur Herstellung der Konformität mit der Begriffsdefinition für Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen oder Munition als eigenständige Umgangsarten (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 8.1 und 8.2), bei der auf einen gemeinsamen Oberbegriff verzichtet wird.

2.. . .
(folgen weitere Ausführungen zur Begründung der vorgeschlagenen Änderungen)

Berlin, den 24. April 2002
Ernst Bahr
Berichterstatter
Hartmut Koschyk
Berichterstatter
Cem Özdemir
Berichterstatter
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
 
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/gesgeb/122beisp05
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