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Der Haushaltsausschuss

Auf einige wesentliche - nicht auf alle - Besonderheiten in diesem Verfahren soll noch hingewiesen werden. Was schon für das allgemeine Gesetzgebungsverfahren gilt, nämlich dass die Sachfragen ganz wesentlich in den Ausschüssen und durch die Fraktionen erarbeitet werden, gilt für das Haushaltsverfahren erst recht. Der Haushaltsausschuss, dessen Sonderstellung in der allgemeinen Gesetzgebung wir schon bei den "Finanzvorlagen" kennengelernt haben, hat eine dominierende Rolle. Im Bundestag existiert übrigens der Brauch - der nicht in der Geschäftsordnung geregelt ist, aber eingehalten wird -, dass wegen dieser besonderen Bedeutung des Haushalts der Vorsitz im Haushaltsausschuss immer einem Mitglied der Opposition eingeräumt wird. Damit wird die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Regierung unterstrichen.

Im Haushaltsausschuss werden zu Beginn einer Wahlperiode für jeden Einzelplan des Bundeshaushaltes Berichterstatter und Berichterstatterinnen bestimmt, und zwar für die gesamte Wahlperiode, also nicht für jedes jährliche Haushaltsgesetz neu. Das hat zur Folge, dass die Berichterstatter sich intensiv und dauerhaft in die Vorhaben, finanziellen Planungen und Programme "ihres" Ministeriums einarbeiten können. Die Berichterstatter werden so zu Ansprechpartnern und intimen Kennern ihres Bereichs in einem Maße, das von anderen Abgeordneten kaum erreichbar ist. So sammelt sich bei ihnen eine große Kompetenz, aber auch eine große Verantwortung für ihr Gebiet, weil sich die Mitglieder ihrer Fraktionen auf sie weitgehend verlassen müssen. Was sie ihren Kollegen, gut begründet, empfehlen, bestimmt maßgeblich die Linie der Fraktion in der Bewertung des betreffenden Einzelplans des Haushalts. Zugleich bildet sich bei den Abgeordneten des Haushaltsausschusses auf Grund der exklusiven Informationen und der gemeinsamen Verantwortung für den Haushalt eine Solidarität, die über Fraktionsgrenzen hinwegreicht. Man fühlt sich darin und auch in der großen Arbeitslast, die die Tätigkeit im Haushaltsausschuss mit sich bringt, verbunden und bevorzugt eine besonders sachliche, kollegiale und kompromissorientierte Arbeitsweise.

Zusätzliches Gewicht erhält dieser Ausschuss noch dadurch, dass sein Unterausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, für die parlamentarische Finanzkontrolle zuständig ist und dabei intensiv mit dem Bundesrechnungshof zusammenarbeitet. Zweck dieser Organisationsform ist es, die Kontrollergebnisse kontinuierlich in den Prozess der Haushaltsplanung und Haushaltsgesetzgebung einfließen zu lassen. Da der Bundesrechnungshof nicht nur die nachträgliche Prüfung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns bei zurückliegenden Haushalten prüft, sondern auch begleitend die Durchführung von Programmen und die Entwicklung bestimmter Vorhaben begutachtet - dies nicht selten auf Anregung des Haushaltsausschusses -, ergibt sich insgesamt ein Kreislauf aus nachträglicher Überprüfung, begleitender Kontrolle und planender Mitwirkung durch das Parlament, bei dem die Erkenntnisse aus dem einen Bereich jeweils dem anderen zugute kommen.

Auf diese Weise ist der Bundestag durch seinen Haushaltsausschuss kontinuierlich in das gesamte Finanzgebaren des Bundes eingeschaltet, politisch freilich auch bis zu einem gewissen Grade eingebunden. Auch deshalb stellen die Haushaltsdebatten im Bundestag regelmäßig einen der Höhepunkte des parlamentarischen Jahres dar. Traditionell wird dabei nicht nur um einzelne Posten gestritten, sondern das gesamte Regierungsprogramm anhand der dafür aufzuwendenden Gelder zum Gegenstand der Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition gemacht. Besonders der Einzelplan des Bundeskanzlers gibt Anlass zur Generalaussprache über dessen politische Grundlinien, und die Haushalte wichtiger Ressorts - z. B. Wirtschaft und Arbeit, Verteidigung, Auswärtiges Amt u. a. - bilden Anknüpfungspunkte für die kritische öffentliche Durchleuchtung der Regierungspolitik.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/gesgeb/18hausaus
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