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207/1998
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EINSATZ VON SOLDATEN BEI NATO_OPERATION ÜBER DEM KOSOVO ZUSTIMMEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) aw- Der Bundestag soll dem Einsatz von rund 350 Bundeswehrsoldaten als deutschem Beitrag zu einer NATO-Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo zustimmen. Dies geht einem dem Parlament jetzt zugeleiteten Antrag der Bundesregierung ( 14/16) hervor. Diese erklärt zur Begründung, es liege im besonderen Interesse Deutschlands, zur Stabilisierung der Verhältnisse im Kosovo sowie zu einer dauerhaften und tragfähigen Friedensregelung beizutragen. Es gelte, ein Umfeld zu schaffen, in dem eine humanitäre Katastrophe abgewendet werden könne.

Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in mehreren Resolutionen, zuletzt am 24. Oktober, die jugoslawische Regierung aufgefordert habe, bestimmte Verpflichtungen mit Blick auf die Krise im Kosovo einzuhalten, gelte es, entsprechende Zusagen Belgrads nunmehr umfassend und vollständig zu verifizieren. Dies berühre ebenso die Vereinbarungen der jugoslawischen Regierung mit der NATO und der OSZE.

Den Angaben zufolge sollen sogenannte Drohnenkräfte der Kern eines deutschen Kontingentes in Mazedonien bilden. Bei den Drohnen handelt es sich um unbemannte programmierbare Aufklärungsflugkörper, die mit einer Feststoffrakete gezündet werden und einen Kurs von 400 Kilometern abfliegen. Von unterwegs fertigen die "Drohnen" aus einer Höhe zwischen 200 und 1.200 Metern Film- und Fotoaufnahmen an.

Obwohl laut Regierung die Stationierung dieses Verbandes in einem "befreundeten" Umfeld auf Basis eines Abkommens stattfindet, seine Sicherungskräfte grundsätzlich zur Eigensicherung vorzusehen. Deren Einsatz mache die parlamentarische Zustimmung erforderlich. Gleiches gelte für den Fall, daß deutsche Besatzungsmitglieder bei der Luftraumüberwachung durch AWACS-Flugzeuge zu Aufgaben für Notfalloperationen im Kosovo im Rahmen der NATO-Luftüberwachungsoperationen herangezogen werden müßten.



Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9820701
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