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13/1999
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GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE REFORMIEREN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) as- Mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ( 14/280) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eigenen Angaben zufolge der Erosion der Finanzgrundlagen der beitragsfinanzierten Sozialversicherung entgegenwirken. Ihre Initiative sieht vor, die Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung auf bundesweit 630 DM monatlich festzuschreiben. Für diese "Mini-Jobs" soll der Arbeitgeber einen zehnprozentigen Pauschalbeitrag an die Krankenversicherung und einen zwölfprozentigen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung leisten. Aus diesen Beiträgen sollen jedoch keine zusätzlichen Ansprüche für den Arbeitnehmer entstehen oder ein eigenständiges neues Krankenversicherungsverhältnis begründet werden. Geringfügig Beschäftigte sollen allerdings die Möglichkeit erhalten, in der Rentenversicherung auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und durch ergänzende Beitragszahlungen Leistungsansprüche in der Rentenversicherung zu erwerben. Zudem sollen mehrere Beschäftigungen zuammengerechnet werden.

Erreicht werden soll mit der Reform, daß von der ersten Mark an Beiträge zur Sozialversicherung erhoben, Frauen, die vor allem in diesen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, eine Option auf eine verbesserte Alterssicherung erhalten und mittelfristig die Ausweitung dieser Beschäftigungsverhältnisse eingedämmt werden. Weiteres erklärtes Ziel der Sozialdemokraten und Bündnisgrünen ist es, Ausweichreaktionen in die Schwarzarbeit oder ein weiteres Aufsplitten der Arbeitsverhältnisse zu verhindern und die Kontrollmöglichkeiten zu verbessern.

Im Bereich des Steuerrechts sind den Angaben zufolge verschiedene Maßnahmen vorgesehen. So sollen Einnahmen allein aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich steuerfrei gestellt werden. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu leisten. Zum anderen dürfe der Arbeitslohn in dem Dienstverhältnis oder aus mehreren gegenwärtigen Dienstverhältnissen zusammen monatlich 630 DM nicht übersteigen, heißt es in dem Entwurf. Andere Einkünfte des Arbeitnehmers seien "schädlich für die Steuerfreiheit". Einkünfte des Ehegatten werden nicht einbezogen. Für den Arbeitgeber soll die Grundlage für den steuerfrei zu zahlenden Arbeitslohn die schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers sein, ob er andere Einkünfte erzielt und ob und in welcher Höhe er Einnahmen aus anderen Beschäftigungsverhältnissen erhält.

Zu den finanziellen Auswirkungen erläutern die Fraktionen, ihre Initiative werde zu Steuermindereinnahmen einschließlich des Solidaritätszuschlags im Jahre 1999 von 1,37 Milliarden DM führen. Der Bund sei davon mit 625 Millionen DM betroffen, die Länder mit 553 Millionen DM und die Gemeinden mit 195 Millionen DM. Für das laufende Jahr rechnen SPD und B 90/Grüne mit Mehreinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung von 1,9 Milliarden DM und der gesetzlichen Krankenversicherung mit 1,5 Milliarden DM. Für die Folgejahre werden die Beträge mit 2,85 Milliarden DM für die Rentenversicherung und 2,25 Milliarden DM für die Krankenversicherung veranschlagt. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. April 1999.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9901301
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