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14/1999
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KONTROVERSE ÜBER SUBVENTIONEN FÜR DAS BRANNTWEINMONOPOL

Bonn: (hib) hh- Heftig diskutiert hat der Rechnungsprüfungsausschuß am Freitag morgen über das Branntweinmonopol. Dabei kam zum Ausdruck, daß die Regierungskoalition die Subventionen für die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein von jährlich mehr als 300 Millionen DM tendenziell streichen will. Demgegenüber machte die CDU/CSU-Fraktion deutlich, daß die Subventionen an das Branntweinmonopol ein wesentliches Mittel der Agrarstrukturpolitik gerade für strukturschwache Gebiete sei.

Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes werden deutsche Brennereien, die Alkohol aus landwirtschaftlichen Rohstoffen wie Kartoffeln und Getreide herstellen, durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein vor dem Wettbewerb mit ausländischen Mitbewerbern bewahrt. Diese Brennereien produzieren Alkohol zu Kosten, die erheblich über den Kosten ausländischer Produzenten liegen würden. Die Bundesmonopolverwaltung übernehme diesen Alkohol zu einem kostendeckenden Preis, müsse ihn aber zu Weltmarktpreisen veräußern. So hätten im Geschäftsjahr 1996/97 Übernahmepreise von durchschnittlich 251 DM je Hektoliter Alkohol Veräußerungspreisen von 113 DM je Hektoliter gegenübergestanden. Die Differenz werde vom Bundeshaushalt subventioniert. In diesem Geschäftsjahr habe die Subvention 312 Millionen DM betragen.

Gegen die Stimmen der CDU/CSU nahm der Ausschuß den Bericht des Rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis und forderte das Bundesfinanzministerium auf, zukünftig seine Aufsichtsbefugnisse verstärkt zu nutzen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9901401
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