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29/1999
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WOHNEIGENTUMSFÖRDERUNG HAT 1997 13,97 MILLIARDEN DM GEKOSTET (ANTWORT)

Bonn: (hib) fi- Die Steuermindereinnahmen durch die Wohneigentumsförderung haben sich 1997 insgesamt auf rund 13,97 Milliarden DM belaufen. Davon entfielen 5,94 Milliarden DM auf den Bund, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/365) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/288) mitteilt. 7,9 Milliarden DM (3,36 Milliarden DM bezogen auf den Bund) seien der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Paragraph 10e des Einkommensteuergesetzes) zuzurechnen gewesen. Mit 2 Milliarden DM (911 Millionen DM für den Bund) habe die Steuerbegünstigung für "Häuslebauer" mit Kindern zu Buche geschlagen. 1,12 Milliarden DM seien auf die Eigenheimzulage für Neubauten entfallen (davon 478 Millionen DM auf den Bund). Die Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz habe sich auf 990 Millionen DM summiert (421 Millionen DM beim Bund), die Eigenheimzulagen für den Kauf aus dem Wohnungsbestand auf 841 Millionen DM (357 Millionen DM beim Bund) und der Vorkostenabzug nach dem Einkommensteuergesetz auf 585 Millionen DM (249 Millionen DM beim Bund). 225 Millionen DM habe der Abzug von Sonderausgaben für selbstgenutztes Wohneigentum in den neuen Ländern nach dem Fördergebietsgesetz betragen (96 Millionen DM beim Bund). Für den Schuldzinsenabzug für neugebautes selbstgenutztes Wohneigentum seien 115 Millionen DM (49 Millionen DM beim Bund) angefallen, 48 Millionen DM (20 Millionen DM für den Bund) habe die Förderung von Ausbauten und Erweiterungen durch die Eigenheimzulage gekostet. Jeweils 2 Millionen DM (1 Million DM beim Bund) seien in die Eigenheimzulage zugunsten des Erwerbs von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft sowie für die Ökozulage zugunsten energiesparender Anlagen geflossen.Die Steuermindereinnahmen aufgrund der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus gibt die Bundesregierung in der Antwort mit 980 Millionen DM an, von denen 417 Millionen auf den Bund entfielen. Mit 495 Millionen DM (211 Millionen DM beim Bund) hätten die Sonderabschreibungen von neuen Wohn- und Geschäftshäusern in den neuen Ländern nach dem Fördergebietsgesetz zu Buche geschlagen, mit 485 Millionen DM (206 DM beim Bund) die Sonderabschreibungen aus Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden in den neuen Ländern, ebenfalls nach dem Fördergebietsgesetz.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902904
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