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31/1999
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PAUSCHALBEITRÄGE NUR FÜR BEREITS IN DER GKV VERSICHERTE FÄLLIG

Bonn: (hib) as- Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ( 14/280) und dabei vor allem die Regelung, die sicherstellt, daß Pauschalbeiträge des Arbeitgebers nur für solche geringfügig Beschäftigten gezahlt werden, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind und daher Anspruch auf die Sachleistungen der GKV haben, haben am Dienstag nachmittag im Mittelpunkt der Beratungen des Gesundheitsausschusses und des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung gestanden. Während der mitberatende Gesundheitsausschuß über die Initiative bereits beschied und mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Opposition annahm, vertagte der Arbeitsausschuß die Abstimmung wegen weiteren Beratungsbedarfs bei der Opposition auf den heutigen Mittwoch vormittag. In beiden Gremien erläuterte die Bundesregierung, mit der Änderung werde verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen, die in der Expertenanhörung am 10. Februar geäußert worden seien. Negative arbeitsmarktpolitische Auswirkungen seien nicht zu befürchten, da in der Anhörung ebenfalls deutlich geworden sei, daß es sich bei den geringfügig Beschäftigten, die nicht der GKV angehören, um einen verschwindend geringen Personenkreis handele. Folge dieser Änderung werde sein, daß die erwarteten Mehreinnahmen für die GKV 1999 nicht 1,5 Milliarden DM, sondern rund 1,35 Milliarden DM und im Jahr 2000 nicht 2,25 Milliarden DM, sondern rund 2 Milliarden DM betragen werden. Der Ursprungsentwurf sah vor, daß der Arbeitgeber einen zehnprozentigen Pauschalbeitrag an die Krankenversicherung und einen zwölfprozentigen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung für alle geringfügig Beschäftigten leistet. Die Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung soll auf bundesweite 630 DM monatlich festgeschrieben werden. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet.

Die Freien Demokraten interessierten sich im Fachausschuß vor allem für die Kosten der Neuregelung und forderten die Bundesregierung auf, schriftlich bis zum folgenden Tag (dem heutigen Mittwoch) an Hand von Modellrechnungen detailliert aufzulisten, welche Ansprüche ein geringfügig Beschäftigter bei einem Einkommen von 630 DM nach einem Jahr Arbeit und nach fünf Jahren solcher Tätigkeit in der Rentenversicherung erwirbt. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf verbessern sich nun für geringfügig Beschäftigte ohne eigene Zuzahlung aufgrund der pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung die Entgeltpunkte für die Rentenansprüche. Die Option, durch freiwillige Beiträge das volle Leistungsspektrum in der Rentenversicherung zu erhalten, bleibt für den Arbeitnehmer bestehen. Die Liberalen gaben darüber hinaus zu bedenken, mit dem Wegfall der Pauschalbeiträge des Arbeitgebers für nicht in der GKV versicherte Beschäftigte, würden Beamtengattinnen oder Zahnarztehefrauen attraktivere Kandidatinnen für geringfügige Beschäftigung. Dadurch würden jedoch die jenigen, die solche Beschäftigungsverhältnisse nötiger hätten, benachteiligt. Die CDU/CSU-Fraktion schloß sich diesem Argument an und ergänzte, auf diese Art werde keineswegs das erklärte Ziel erreicht, die Mini-Jobs einzudämmen. Die Bundesregierung hielt dem entgegen, sie halte die neue Lösung für sowohl verfassungskonform als auch sozial verträglich. Im übrigen müsse wohl kaum damit gerechnet werden, daß in künftigen Stellenanzeigen "Beamtengattinnen zum Putzen oder zum Einräumen von Regalen bei Aldi" gesucht werden. Die PDS betonte, die Festschreibung der Geringfügigkeitsgrenze auf 630 DM sei "kontraproduktiv", und werde sich vor allem in Ostdeutschland negativ auswirken. In einem eigenen Änderungsantrag - über den ebenfalls noch nicht abgestimmt wurde - plädierte die Oppositionsfraktion deshalb dafür, die Grenze auf 200 DM festzuschreiben, um zu verhindern, daß normale Arbeitsverhältnisse in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden. Zudem müßten Inhaber solcher Beschäftigungsverhältnisse einen Anspruch auf Fortbildung und Umschulung haben, so daß tatsächlich eine richtige Brücke zum ersten Arbeitsmarkt entstehe.

CDU/CSU und F.D.P. kündigten an, eine weitere Expertenanhörung zu beantragen, da durch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen das Ursprungspapier "massiv" verändert worden sei. Die Koalitionsfraktionen erklärten, einen solchen Antrag würden sie ablehnen, da durch die erste Expertenanhörung dem Minderheitenrecht bereits entsprochen worden sei und die Änderungen ja gerade aufgrund dieser Anhörungen vollzogen worden seien.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9903104
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