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49/1999
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EUROPÄISCHE ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT REFORMIEREN (ANTRÄGE)

Bonn: (hib) en- Zur zukünftigen Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) haben CDU/CSU ( 14/537) und F.D.P. ( 14/531) je einen Antrag eingebracht, in denen die Reform der Kooperation gefordert wird. Während die Unions-Abgeordneten sich vor allem für eine systematische Evaluierung der bestehenden Kooperation und bisheriger Projekte zur systematischen Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit einsetzen, wollen die Liberalen hauptsächlich die Eigenverantwortlichkeit der AKP-Staaten gefördert sehen.

Die CDU/CSU-Fraktion betont in ihrem Papier zudem, die deutsche EU-Präsidentschaft müsse für die "längst überfälligen Reformen" der EU-Entwicklungszusammenarbeit genutzt werden. Nach Ende der Präsidentschaft sei dem Fachausschuß ein Bericht mit den Ergebnissen der Bemühungen der Regierung vorzulegen. Der Bundestag soll nach dem Willen der Union die Regierung unter anderem auffordern, die Diskussion über die Ziele, Schwerpunkte, Instrumente und Vertragspartner einer europäischen Entwicklungspolitik "europaweit offen zu führen". Dabei sei insbesondere die Umwandlung der "strukturkonservierend" wirkenden STABEX- und SYSMIN-Instrumente zugunsten flexibler Elemente voranzutreiben (STABEX: System zur Stabilisierung von Exporterlösschwankungen agrarischer Rohstoffe; SYSMIN: besondere Finanzierungsfazilität für Bergbauerzeugnisse; die Red.). Eine weitere Forderung zielt darauf ab, daß die Regierung sich bei den Einsätzen für eine komplementäre Aufgabenteilung zwischen europäischer und bilateraler Entwicklungszusammenarbeit sowie auf eine konhärente Politik zwischen europäischer Entwicklungspolitik und anderen Politikbereichen hinwirkt. Dabei solle eine Konzentration auf die Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit erfolgen, wo die EU über komparative Vorteile (zum Beispiel Politikdialog, Förderung von Demokratie und Menschenrechten, Strukturanpassung, regionale Kooperation) verfügt. Auch soll die Bundesregierung sich für eine Bündelung der Zuständigkeiten bei der EU-Kommission einsetzen. Im neuen Lomé-Vertrag sei festzuschreiben, daß Vertragsverletzungen eindeutige Konsequenzen für die Fortsetzung der Entwicklungszusammenarbeit enthalten. Auch solle sich die Regierung für eine zügige Umsetzung der Ergebnisse der bisherigen Evaluierungen und der Kritik von Rechnungshof und Parlament einsetzen.

Die Freien Demokraten legen in ihrem Papier dar, die bisherige Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten gelte zwar als erfolgreiches Modell interregionaler Entwicklungspartnerschaft, sei jedoch in ihrer bisherigen Form den Herausforderungen der Globalisierung nicht gewachsen und müsse deshalb "grundlegend" reformiert werden. Dabei müsse die EU-AKP-Zusammenarbeit vorrangig auf eine Förderung der Eigenverantwortlichkeit sowohl der staatlichen als auch der nichtstaatlichen Instanzen abzielen. Eigeninitiative und Selbsthilfe seien der "Schlüssel zur Überwindung von Unterentwicklung und Armut". Die F.D.P. plädiert dafür, die Instrumente der neuen AKP-Zusammenarbeit verstärkt zur Förderung marktwirtschaftlicher Strukturen und privater Investitionstätigkeit einzusetzen. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, die Gestaltungsmöglichkeiten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für "tiefgreifende Strukturreformen" in der Kooperation mit den AKP-Staaten zu nutzen und bei den laufenden Verhandlungen ein umfassendes Konzept für die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, für Rechtsstaatlichkeit, für marktwirtschaftlich orientierte Wirtschafts- und Handelspolitik sowie für die Entwicklungsorientierung staatlichen Handelns vorzulegen. Notwendig sei zudem die wirksame Bekämpfung von Mißwirtschaft und Korruption in den Partnerländern. Selbsthilfewillen, Eigenanstrengungen und Reformbereitschaft müßten zu zentralen Vergabekriterien werden. Dazu gehöre auch eine maßgebliche finanzielle und personelle Eigenleistung der Partnerländer.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9904911
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