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55/1999
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DIE FÖRDERUNG DER BERUFLICHEN AUFSTIEGSFORTBILDUNG AUSBAUEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) bf- Die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung sicherstellen helfen sowie Menschen den Weg in die Existenzgründung wirksamer erleichtern möchte die CDU/CSU. Die Fraktion hat zu diesem Zweck einen Antrag ( 14/541) vorgelegt. Nach Ansicht der Union gibt es in Deutschland einen "besorgniserregenden Mangel" an Unternehmern. Dieses Defizit wirke sich besonders negativ auf den Arbeitsmarkt aus, da jeder neue Existenzgründer im Schnitt für drei neue Arbeitsplätze sorge. Zudem bedrohe der Mangel an qualifizierten Betriebsführern in zunehmender Weise den gewünschten reibungslosen Generationenwechsel in der Wirtschaft. Der Bundestag, so die Abgeordneten weiter, müsse es vor diesem Hintergrund als eine bedeutende gesellschaftspolitische Aufgabe betrachten, vielerlei Möglichkeiten und Anreize zu schaffen, unternehmerisch denkenden und handelnden Menschen in verstärktem Maße den Weg in die Selbständigkeit zu eröffnen. Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Meister-BAföG, habe die Politik ein wirksames Mittel geschaffen, um Menschen diesen Weg zu erleichtern.

Um die Möglichkeiten dieses Gesetzes noch intensiver zu nutzen, schlägt die CDU/CSU vor, den Zuschußanteil im Rahmen der Förderung durch das AFBG von derzeit 35 auf 50 % anzuheben. Des weiteren müsse die Förderung auf die Prüfungsphase von Tagesschülern ausgedehnt werden. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang darauf, die Meisterprüfung sei in einigen Gewerken, etwa bei den Tischlern oder Sanitär- und Heizungsbauern, kein Bestandteil des Meisterkursus. Sie finde erst nach Abschluß des Lehrgangs mit einer zeitlichen Verzögerung von ein bis drei Monaten statt. Da die Bewilligung der monatlichen Unterhaltszahlungen bei Tagesschülern nur auf die reinen Kurszeiten beschränkt seien, fielen diese Meisterschüler während ihrer praktischen Prüfungsphase automatisch aus der Förderung heraus. Deshalb müsse die Unterstützung künftig bis zum Zeitpunkt der letzten Prüfung gewährt werden.

Die Union plädiert ferner dafür Leistungen für Familien und für die Betreuung von Kindern durch Anhebung entsprechender Förderbeträge auszubauen und das Verfahren bei der Inanspruchnahme des "Meister-BAföG" zu erleichtern. Verbessert werden sollen auch Regelungen für den Darlehenserlaß für Existenzgründer. So soll der Zeitraum, in dem Betroffene nachweislich zwei Beschäftigte für die Dauer von mindestens vier Monaten einstellen müssen, um einen Darlehenserlaß zu erhalten, von einem auf zwei Jahre verlängert werden. Damit, so die Initiatoren, könne man der schwierigen Anfangsphase einer Existenzgründung besser gerecht werden. Zudem müsse der Erlaßbetrag "um einen deutlichen Satz" angehoben werden, um zusätzlichen Investitionsspielraum zu schaffen. Auch müßten Regelungen zur Vermögensanrechnung mit dem Ziel überprüft werden, Existenzgründern zur ermöglichen, verstärkt ihre Ersparnisse einzusetzen. Die CDU/CSU plädiert außerdem dafür, Rückzahlungsbedingungen zu erleichtern.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905505
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