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64/1999
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FINANZIERUNG ÖKOLOGISCHER ALTLASTEN ABSCHLIESSEND REGELN (ANTWORT)

Bonn: (hib) nl- Die mit der Privatisierung ehemals volkseigenen Vermögens in der DDR betraute Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) strebt mit den neuen Ländern abschließende Regelungen über die Finanzierung der ökologischen Altlasten an. Dazu seien erste Gespräche mit den Landesministerien aufgenommen worden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung ( 14/596) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/403). Bereits am 24. Februar sei ein Generalvertrag mit Thüringen unterzeichnet worden, der eine Schuldübernahme durch den Freistaat vorsieht. Bis zum Eintritt der jeweiligen Schuldübernahme stelle das Land die BvS von allen privatisierungsvertraglichen Ansprüchen frei. Der Übergang des Managements der von dem Generalvertrag betroffenen Privatisierungsverträge auf den Freistaat soll möglichst bis Jahresende vollzogen werden, so die Regierung. Die Kostenrisiken für ökologische Altlasten der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft und der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft würden von dem Generalvertrag erfaßt. Der nach Abzug bereits geleisteter Zahlungen verbleibende Betrag der BvS werde am 1. April dieses Jahres in Höhe von rund 346,9 Millionen DM und am 1. April 2000 in Höhe von weiteren 96,9 Millionen DM ausgezahlt. Der Generalvertrag beziehe Altdeponien und Altablagerungen in BvS-Unternehmen mit ein. Der Präsident der BvS hat nach Regierungsangaben bislang in neun Fällen Deponien zugeordnet, und zwar fünf Sonderabfalldeponien auf die jeweiligen Länder und vier Hausmülldeponien auf die jeweiligen Landkreise. In allen Fällen hätten die Zuordnungsempfänger Klage erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht habe inzwischen bestätigt, daß Abfalldeponien, die zum Zeitpunkt der deutschen Vereinigung noch betrieben wurden, dem jeweils "Entsorgungspflichtigen" in den neuen Ländern zugefallen seien. Derzeit werde gerichtlich überprüft, ob dies auch für Deponien von Treuhandunternehmen gilt.

Abschließende Vereinbarungen über die Finanzierung ökologischer Altlasten könnten für einzelne Großprojekte oder wie im Falle Thüringens insgesamt für ein Land geschlossen werden, heißt es in der Antwort. Voraussetzung für eine Vereinbarung sei, daß es zwischen BvS und Land zu einer gemeinsamen Einschätzung des Risikos kommt und die vorgesehenen Zahlungen aufgrund der Vorgaben des Wirtschaftsplans der BvS sowie der mittelfristigen Finanzplanung möglich sind.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9906407
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