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82/1999
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VERKAUF VON BERGBAULAND IN SACHSEN BRACHTE 128 MILLIONEN DM EIN (ANTWORT)

Bonn: (hib) nl- Aus den Verkäufen ehemaligen Bergbaulandes in Sachsen sind von 1993 bis 1998 128,6 Millionen DM erlöst worden. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/779) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/644). Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) sei Eigentümerin von 37.487 Hektar Grund und Boden in Sachsen, davon 20.731 Hektar in Ost- und 16.756 Hektar in Westsachsen. Diese in der Vergangenheit vorwiegend im Bergbau genutzten Flächen würden nach Abschluß der Sanierung zum Verkauf angeboten. Im vergangenen Jahr seien im Freistaat rund 2.000 Hektar Tagebauflächen verkauft worden. Die LMBV müsse als bergrechtlich verantwortliche Projekträgerin die Flächen sowohl verwalten als auch verwerten. Der Verkauf der Grundstücke erfolge ausschließlich zum Verkehrswert, der durch öffentliche Bieterverfahren oder durch Gutachten von Sachverständigen ermittelt werde. Mit den Käufern werde grundsätzlich ein Gewährleistungsausschluß für Altlasten und Bergschäden vereinbart sowie eine Mehrerlösabführung für den Fall, daß die Kommune als Planungsträger eine höherwertige Nutzung zuläßt und der Käufer diese innerhalb von zehn Jahren realisiert. Größere Verkaufsvorhaben würden grundsätzlich mit den zuständigen Kommunen und Landesplanungsämtern abgestimmt. Die LMBV hat nach Regierungsangaben keine Möglichkeit, dem ehemaligen Eigentümern Flächen zu günstigeren Konditionen als dem Verkehrswert zu verkaufen. Sie sei jedoch bemüht, Alteigentümer beim Rückerwerb ihrer Flächen zu unterstützen. Städte und Gemeinden könnten nach eigenem Ermessen ihre gesetzlichen Vorkaufsrechte ausüben und die Flächen zum Verkehrswert kaufen. Bisher hätten der Freistaat und die Kommunen rund 2.053 Hektar Flächen gekauft. 730 Hektar seien auf der Grundlage des Vermögenszuordnungsgesetzes an sie übertragen worden. Die Erlöse aus dem Verkauf sanierter Grundstücke müßten für die Altlastensanierung in der Braunkohle eingesetzt werden. Die Erlöse nicht zu sanierender Immobilien stehen der Antwort zufolge der LMBV zu.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908208
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