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112/1999
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TOURISMUS ALS MOTOR DER BESCHÄFTIGUNG WEITER ENTWICKELN (ANTWORT)

Bonn: (hib) to- Die Bundesregierung will den Tourismus als Motor der Beschäftigung weiterentwickeln und die deutsche Tourismuswirtschaft durch geeignete Rahmenbedingungen in die Lage versetzen, sich stärker am europäischen und globalen Wachstum zu beteiligen. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 14/1079) auf eine Große Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/591) zu den Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Tourismuswirtschaft im "Euro-Land". Dazu gehörten vor allem die Mittelstands- und regionalpolitische Förderung, an der die Tourismuswirtschaft in erheblichem Umfang teilhabe. Allein 1998 seien 640 Millionen DM Kreditmittel aus dem zinsgünstigen ERP-Programm und nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse in Höhe von 314 Millionen DM in touristische Unternehmen geflossen. Zur weiteren Leistungssteigerung und Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft habe die Bundesregierung gegenüber dem ersten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 1999 zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Millionen DM unter anderem für Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten bereitgestellt. Zudem unterstütze sie ein spezielles Standortmarketing für Deutschland durch besondere Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus, die neben der Auslandswerbung seit 1999 auch länderübergreifendes Inlandsmarketing betreibe.

Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die rechtlichen Änderungen der "630-DM-Jobs" negative Folgen für den betroffenen Sektor und den jeweiligen Wirtschaftsstandort seiner Unternehmen haben werden. Die Bundesregierung werde die weitere Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse auch in der Tourismusbranche beobachten und prüfen, ob die Ziele der Neuregelung erreicht worden sind. Sie ist nicht der Ansicht, die Neuregelung könnte zu Wettbewerbsnachteilen der deutschen Tourismusbranche führen.

Wie es in der Antwort weiter heißt, liegen der Regierung keine Erhebungen vor, aufgrund derer sich die Belastung der deutschen Tourismusbranche durch die Ökosteuer beziffern läßt. Da sich die Branche aus Unternehmen mit sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern zusammensetze, werde die Be- oder Entlastung eines Unternehmens je nach dem Tätigkeitsschwerpunkt sehr unterschiedlich ausfallen. Die ökologische Steuerreform insgesamt setze sich aus der Erhöhung der Energiesteuern und aus der Senkung der Rentenversicherungsbeiträge zusammen. Dabei würden arbeitsintensive Unternehmen durch die ökologische Steuerreform stärker entlastet, heißt es in der Antwort.

Noch könnten einige EU-Mitgliedstaaten die Umsätze im Gaststättengewerbe mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegen, so die Regierung. Die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes wäre in Deutschland nur möglich, wenn das europäische Recht entsprechend geändert würde. Auch Beherbergungsumsätze würden in Deutschland mit dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz besteuert. Zwar sehe das EG-Recht die Möglichkeit vor, Übernachtungen in Hotels mit dem ermäßigten Steuersatz zu belegen. Wegen der damit verbundenen Steuermindereinnahmen von rund 1,35 Milliarden DM jährlich, aber auch aus steuersystematischen Gründen, könne die Regierung über eine Gesetzesänderung nicht "isoliert von den anstehenden steuer- und finanzpolitischen Entscheidungen" Festlegungen treffen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9911201
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