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161/1999
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PRÄVENTIONSAUSWEITUNG UND GRUPPENPROPHYLAXE BEGRÜSST

Berlin: (hib/KER-ge) Die Intention der GKV-Gesundheitsreform, die Prävention in der Zahnmedizin zu fördern und unter anderem die Gruppenprohhylaxe für Kinder und Jugendliche auszuweiten, ist am Freitag Vormittag von den Zahnärzte- und Kassenvertretern begrüßt worden. In einer Öffentlichen Anhörung, die zur Stunde noch andauert, befasst sich der Gesundheitsausschuss mit dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 ( 14/1245).

Die Verbands- und Innungsvertreter von Zahnärzten und Zahntechnikern appellierten jedoch an den Gesetzgeber, die Prävention aus dem geplanten Globalbudget herauszunehmen. Wenn schon ein Budget geplant sei, so müsse ein sektorales Budget für die Zahnmedizin ausgewiesen werden, da ansonsten die Gefahr bestehe, dass die Kassen sich zukünftig entscheiden müssten, ob sie eine Herztransplantation oder einen Zahnersatz bezahlen. Der Gesetzentwurf sieht vor, ein Globalbudget mit einer Ausgabenobergrenze für alle Sektoren der Gesundheitsversorgung einzuführen, wobei das Jahr 1998 als Berechnungsgrundlage genommen werden soll. Während Zahnärzte und Zahntechniker erklärten, für begrenztes Geld könne es auch nur begrenzte Leistung geben und ihre Befürchtung ausdrückten, dass eine Budgetierung immer auch einer Rationierung gleichkomme, erklärte der Vertreter der Bundesgemeinschaft der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), im System der GKV gebe es erhebliche "Wirtschaftlichkeitsreserven", so dass in den nächsten Jahren die Qualitätssicherung nicht gefährdet sei. Im Übrigen helfe der Gesetzenwurf, die Mängel im System zu beseitigen. Der Vertreter der Zahntechniker betonte hingegen, das Konzept für das Globalbudgets sei nicht funktionsfähig. Es unterstelle eine Plan- und Steuerbarkeit des gesamten Gesundheitssystems, die es nicht gebe. Zudem werde die Unterversorgung mit Zahnersatz im Jahr 2000 "zementiert". Mit dem Gesetzentwurf werde zwar versucht, die Kompetenz der Zahntechniker zu berücksichtigen, es reiche jedoch nicht aus, dem Zahntechnikerhandwerk lediglich das Recht einer Stellungnahme bei den Beratungen und Meinungsbildungsprozessen zu geben. Für die Zahntechniker sei es wichtig, Sitz und Stimme im Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen bei zahntechnischen Fragen zu erhalten. Der AOK-Sachverständige betonte demgegenüber, aus seiner Sicht reiche die jetzige Einbeziehung der Zahntechniker aus. Es sei ein Anhörungsrecht für diese Berufsgruppe vorgesehen, so dass deren Kompetenz genügend berücksichtigt werde.

Kritisch äußerten sich die Experten auch zu den Vorgaben der Koalitionsfraktionen, bis zum Jahr 2001 neue Behandlungsrichtlinien und Leitlinien zu erarbeiten. Dies sei in einer so kurzen Zeit nicht machbar. In der Schweiz zum Beispiel habe man dafür zehn Jahre gebraucht. Aus der Sicht der Krankenkassen ist der Zeitrahmen bis zum Jahr 2001 aber "realistisch". Es gebe dabei jedoch "viele Fußfallen". Die Neuausrichtung des Gesetzentwurfs sei "gut und richtig", Einzelheiten seien jedoch noch zu klären, so deren Vertreter.

Auf die Frage nach der Bewertung von Festzuschüssen im Gegensatz zu prozentualen Zuschüssen erklärte ein Zahnarztvertreter, der Festzuschuss stelle ein idealtypisches System für die Zahnheilkunde dar. Er sei gerechter als der von der Vorgängerregierung eingeführte prozentuale Zuschuss zum Zahnersatz. Die Härtefälle, für die Ausnahmeregelungen greifen, "uferten aus". Es gebe in diesem Bereich eine hohe Missbrauchsquote. Es sei nicht gerecht, dass die sogenannten "Härtefälle" die besten Zähne und den besten Zahnersatz im Mund hätten, während die normal verdienenden Arbeitnehmer, die täglich zur Arbeit gingen, schlechten Zahnersatz hätten. Dies Problem könne durch den Festzuschuss "entschärft werden".



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9916101
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