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167/1999
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Ausschuß für Gesundheit (Anhörung)

INTEGRIERTE VERSORGUNG BRAUCHT KLARE RAHMENBEDINGUNGEN

Berlin: (hib/KER-ge) Eine integrierte Versorgung im Krankenversicherungsystem braucht klare Rahmenbedingungen und ein partnerschaftliches Verhältnis aller Beteiligten. Das betonten mehrere Experten am Dienstag Vormittag bei der ganztägigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 ( 14/1245). Erklärtes Ziel der Initiative ist es, die bisherige starre Aufgabenteilung zwischen der ambulanten und stationären Versorgung zu durchbrechen, um die Voraussetzungen für eine starke an den Versorgungsbedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientierten Behandlung zu verbessern. Angestrebt werden integrierte Versorgungsformen zwischen Haus- und Fachärzten sowie zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern und dem ambulanten und stationären Bereich. Die Krankenkassen sollen die gesetzliche Möglichkeit erhalten, Verträge mit einzelnen ambulanten Leistungserbringern beziehungsweise Gruppen von Leistungserbringern und Krankenhäusern abzuschließen, die solche integrierte Versorgungsformen als einheitliche und gemeinsamen Versorgung anbieten.

Der Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) betonte, man dürfe nicht gestatten, dass einzelne Ärzte nur mit bestimmten Kassen kooperieren oder möglicherweise einzelne Ärzte von den Verträgen ausgeschlossen blieben. Aus berufsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gründen seien die KVen an den Verträgen zu beteiligen. Im Übrigen seien schon jetzt etliche Ärzte bereit, sich an innovativen Modellen zu beteiligen, würden jedoch von den Krankenkassen blockiert. Ein Vertreter der Krankenhäuser fügte hinzu, auch die Krankenhäuser seien bereit, an einer Vernetzung zu arbeiten; der Gesetzentwurf müsse jedoch justitiabel gemacht werden, um den Krankenhäusers die nötige Sicherheit zu geben, damit diese sich in die Netze "einklinken” können.

Unterschiedlicher Auffassung waren die Experten in der Frage, inwieweit das geplante Globalbudget in sektorale Budgets unterteilt werden solle, oder ob es gar ein zusätzliches Budget für die integrierte Versorgung geben müsse. So erklärte der Vertreter der Krankenkassen, ein zusätzliches Budget sei erforderlich, es dürfe aber nicht über die Beitragssatzstabilität hinausgehen. Sollte es ein neues Budget geben, müsse woanders gespart werden. Der Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung hingegen kritisierte die "Durchbudgetierung”, die ohnehin zu "bürokratisch” sei. Er plädierte daher dafür, die sektoralen Budgets aufzulösen. Zudem befürchtete er, die Umsetzung der integrierten Versorgung könne negative Auswirkungen auf die freie Arztwahl haben. Der Experte des Hartmannbundes äußerte die selbe Befürchtung und verwies auf Bebel, der bereits vor 100 Jahren die freie Arztwahl zum Wohle des Patienten gefordert habe. Mit dem Gesetz werde ein Monopol der Krankenkassen im Bereich der integrierten Versorgung geschaffen. Dies sei "schädlich”. Der Vertreter des Berliner Netzwerkes plädierte für einen Rahmenvertrag, da seine Erfahrungen zeigten, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht flächendeckend bereit seien, sich innovativen Verträgen zu öffnen. Ein weiterer Sachverständiger fügte ergänzend hinzu, es bestehe die Gefahr, dass durch die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Verrechtlichung von integrierter Versorgung bereits funktionierende Konzepte und Modelle zerstört würden. Im Rahmen des geltenden Gesetzes gebe es bundesweit mehr Formen von Integration, als in der Öffentlichkeit diskutiert werde. Der Vertreter der Schweriner Landesregierung betonte, er halte nichts von institutioneller Verzahnung; eine personelle Verzahnung sei besser. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es Schwerpunktpraxen. Diese könnten jedoch nur dann gut arbeiten, wenn sie aus der Budgetierung herausgenommen würden. Bisher gebe es kein Praxisnetz, das die vollständige Verantwortung für das Budget habe. Ohne diese Budgetverantwortung könne man aber nicht gestalten. Grundsätzlich sei zu fragen, ob es überhaupt sinnvoll sei, bei der Krankenversorgung, wo es um den Schutz der Schwachen gehe, eine Konkurrenzsituation herbeizuführen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9916701
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