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182/1999
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IM BUNDESHAUS NOTIERT:

Berlin: (hib/MIK-hh) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen die Bundesregierung aus einem Bundesrechnungshof-Bericht über die Bewirtschaftung von Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens gezogen hat, will die Fraktion der PDS in ihrer Kleinen Anfrage ( 14/1637) wissen. Die vom Rechnungshof aufgezeigten Missstände hätten, so die PDS, zu einer erheblichen finanziellen Schädigung des Bundeseisenbahnvermögens und des Bundes geführt. Deshalb soll die Regierung unter anderem weiter mitteilen, ob sie Schadenersatzforderungen geltend gemacht hat und ob sie auch der Ansicht ist, dass über 700.000 DM hinausgehende Schadenersatzforderungen rechtlich nicht durchsetzbar seien.

Berlin: (hib/BOB-re) Nach der heimlichen Erhebung personenbezogener Daten aufgrund der Landespolizeigesetze erkundigt sich die PDS erneut. Die Fraktion verweist in einer Kleinen Anfrage ( 14/1692) darauf, die Bundesregierung habe in einer früheren Antwort ( 14/1522) dazu nicht Stellung genommen, da ihr "keine Erkenntnisse” vorlägen. Mittlerweile, so die Abgeordneten, müssten solche Informationen aber verfügbar sein. Die PDS bemängelt zudem, die Regierung habe unter Verweis auf ihre gesetzliche Berichtspflicht gegenüber dem Parlament die Beantwortung von Fragen zum "großen Lauschangriff” verweigert. Da nach Auffassung der Fraktion eine solche Berichtspflicht die Regierung aber nicht davon befreie, Kleine Anfragen zu beantworten, würden diese Fragen erneut gestellt. Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, wie in den einzelnen Bundesländern die parlamentarische Kontrolle solcher Abhörmaßnahmen geregelt ist.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9918207
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