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191/1999
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EHEMALIGEN DDR-BÜRGERN RECHTSSICHERHEIT GEBEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR, die vor dem 3. Oktober 1990 Eigentümer von Wohngrundstücken wurden oder zumindest eine eigentümerähnliche Position erlangten, sollen diesbezüglich rechtlich abgesichert werden. Die PDS hat dazu den Entwurf eines Gesetzes "zur abschließenden Regelung offener Vermögensfragen in Bezug auf Wohngrundstücke im Beitrittsgebiet” ( 14/1693) vorgelegt. Die Fraktion erläutert, sie wolle mit ihrer Initiative "schwer erträgliche Ungerechtigkeiten” beseitigen, die für hunderttausende ostdeutsche Familien zu einer Verunsicherung und Bedrohung geführt hätten. Einer dringenden Korrektur bedürften gesetzliche Regelungen mit dem Ziel, die zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 auf dem Gebiet der heutigen neuen Bundesländer erfolgten vermögensrechtlichen Veränderungen zurück abzuwickeln, teilweise für Unrecht zu erklären, teilweise als unredlichen Erwerb zu qualifizieren und generell als "offene Vermögensfragen” einzustufen.

Die PDS drängt in diesem Kontext unter anderem auf eine Änderung des Vermögensgesetzes. Dort soll geregelt werden, dass durch Bürger der DDR vor dem 3. Oktober 1990 getätigte sogenannte schuldrechtliche Erwerbsgeschäfte zu den am Tage des Rechtsgeschäftes geltenden Bedingungen einem Erwerb von Eigentum gleichgestellt werden. Dazu müssten sowohl notarielle Beurkundungen als auch Vorverträge bzw. Kaufvereinbarungen zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages mit dem Ziel, ein Grundstück oder die darauf befindlichen Gebäude oder beides zu erwerben, gehören. Die Fraktion erläutert, diese Vorschrift erlaube es, mit moralisch, politisch und rechtlich unredlich erscheinenden Regelungen Schluss zu machen, die lediglich auf historischen Zufällen des Jahres 1990 basierten.

Mit der neuen Stichtagsregelung soll laut PDS eine Gleichstellung von vollzogenen und angebahnten Verkäufen erreicht werden. Diesen Kaufverträgen habe das formell und materiell korrekt zustande gekommene Verkaufsgesetz vom 7. März 1990 zugrunde gelegen. Die frei gewählte Volkskammer der DDR habe dieses Gesetz nicht geändert. Zudem erscheine die gegenwärtige Stichtagsregelung, die den 18. Oktober 1989 zugrunde lege, willkürlich. Es bleibe ein Rätsel des früheren Gesetzgebers, warum er gerade den Tag des "unfreiwilligen Rücktritts” des damaligen SED-Generalsekretärs Erich Honecker gewählt habe und dieser in einer Weise gewürdigt werde, dass Verträge unter ihm wirksam und ohne ihn nur noch unwirksam hätten geschlossen werden können.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9919104
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