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204/1999
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Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

FRISTEGRECHTE ABSCHALTUNG TSCHERNOBYLS WICHTIG (AUSSCHUSS)

Berlin: (hib/SIW-um) Grundsätzliche Unterschiede bestehen laut Bundesregierung zwischen ihr und der Regierung der Ukraine in der Frage, ob die fehlende Energieversorgung durch den abzuschaltenden Reaktor von Tschernobyl durch zwei neue Atomkraftwerke in Khmelnitzki 2 (K 2) und Rowno 4 (R 4) oder durch konventionelle Kraftwerke als Alternative zum Atomstrom erreicht werden kann. Die Ukraine stütze sich bei ihrer Position auf die Zusage der G-7-Staaten, eine Abschaltung von Tschernobyl durch zwei (modernere) Atomkraftwerke aufzufangen. Nach Auskunft der Bundesregierung ist die Prüfung aller Kriterien abgeschlossen, offen sei lediglich noch der Punkt der Kreditwürdigkeit.

Von Seiten der Opposition wurde die Möglichkeit der deutschen Regierung, der Ukraine durch massive Förderung konventioneller Kraftwerksanlagen eine Alternative zu Tschernobyl zu bieten, insoweit in Zweifel gezogen, als es ganz offensichtlich unterschiedliche Standpunkte zwischen Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Umweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) in dieser Frage gebe. Die Ukraine habe bislang die vorgestellten Kohleprojekte abgelehnt, und eine Gaslieferung aus Russland an die Ukraine sei in Folge von Zahlungsrückständen fraglich.

Unbegreiflich fand die SPD-Fraktion das Beharren der Ukrainer auf Kernkraftwerken mit dem Hinweis, der Bericht des Bundesumweltministeriums mache deutlich, wie vernünftig die aufgezeigten Alternativen zur jetzigen Atomstromversorgung seien. Wichtigster Teil der Verhandlungen, so die SPD-Fraktion, sei allerdings die Schließung von Tschernobyl zum vereinbarten Zeitpunkt. Bündnis 90/Die Grünen erläuterten, warum es derzeit wesentliche Hemmnisse für eine Annäherung der Positionen bei einer Energieproduktion gebe.

"Bei den AKW's gibt es Geld, bei den anderen nicht”. So sei die harte ukrainische Linie zugunsten von Atomkraftwerken sicher auch verbunden mit der bestehenden Blockierung einer Hermesbürgschaft für ein Kohlekraftwerk. Generell, so die Abgeordneten, sei es notwendig, die Sicherheitsstandards für Kraftwerke jeglicher Art durch eine Festlegung europäischer Mindeststandards künftig gewährleisten zu können. Sonst sei jede vernünftige Energiepolitik der Zukunft in Frage gestellt.

Die F.D.P. verwies ebenfalls mit Nachdruck auf die Abschaltfrist für Tschernobyl. Sie konstatierte im Weiteren, es sei beunruhigend, den Vertrag mit Kiew zur Förderung neuer Atomkraftwerke im Zweifel erfüllen zu müssen. Die PDS unterstrich noch einmal ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Bau neuer ukrainischer Atomkraftwerke als Ersatzkapazität für Tschernobyl.

Die Bundesregierung bekräftigte, sie sei mit Nachdruck für eine Schließung von Tschernobyl und betonte in Bezug auf die blockierten Hermeskredite, die Grundsätze der Vergabekriterien müssten geändert werden. Die Kreditvergabe würde noch im November nochmals geprüft werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920405
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