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207/1999
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DATENBANK ZUR RINDERIDENTIFIZIERUNG EINRICHTEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-lw) Die Bundesregierung will eine elektronische Datenbank einrichten, in der Angaben zur Identifizierung eines Rindes, zur Rückverfolgbarkeit seiner Herkunft und seiner Aufenthaltsorte sowie seine bisherigen Halter erfasst sind. Die Datenbank muss spätestens zum Jahresende voll betriebsfähig sein, heißt es in einem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen "über die Verarbeitung und Nutzung der zur Durchführung der Verordnung (EG) Nummer 820/97 des Rates erhobenen Daten und zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes” ( 14/1856).

Neben der Nutzung dieser Angaben zur Tierseuchenbekämpfung soll die Datenbank auch zur Abwicklung und Kontrolle der EG-rechtlichen Beihilferegelungen sowie für die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen eingesetzt werden. Der Entwurf soll die Befugnisse der zuständigen Behörden zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten regeln, vor allem solcher Daten, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich erhoben worden sind. Der Zugriff auf die Daten zur Tierseuchenbekämpfung und für Prämienzwecke soll auf elektronischem Weg möglich sein.

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf das Recht des einzelnen Tierhalters, Auskunft über Daten zu erhalten, auch über solche Daten, die er nicht selbst gemeldet hat. Das Auskunftsrecht wird auf Daten beschränkt, an denen er ein "berechtigtes Interesse” hat und die er bereits jetzt im Wesentlichen dem Rinderpass oder Begleitpapier entnehmen kann. Schließlich soll das Rindfleischetikettierungsgesetz an die Vorschriften der Rinder- und Schafprämien-Verordnung sowie an die Erfordernisse angepasst werden, um Daten zu Etikettierungszwecken aus der Datenbank abrufen und übermitteln zu können.

Die Kosten für den Betrieb der Datenbank in München werden sich auf voraussichtlich 1,5 Millionen DM pro Jahr belaufen. Sie sollen nach einem Schlüssel auf die Länder aufgeteilt werden. Der einzelne Tierhalter soll zur Kasse gebeten werden, wenn er schriftlich oder elektronisch Auskunft über die Daten der in seinem Bestand befindlichen Rinder haben will. Diese Kosten seien entweder Porto oder Telefonkosten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920706
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