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233/1999
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Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder

POLITISCH VERFOLGTE IN DER DDR HÖHER ENTSCHÄDIGEN

Berlin: (hib/VOM-nl) Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder hat am Mittwochnachmittag einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ( 14/1805) in geänderter Fassung angenommen.

Das Gesetz soll am morgigen Freitag vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden und am 1. Januar 2000 in Kraft treten.

Vorgesehen ist, dass die Kapitalentschädigung für alle ehemaligen politischen Häftlinge in der DDR auf einheitlich 600 DM pro Haftmonat angehoben wird. Bisher sind für im Westen lebende ehemalige politische Häftlinge 300 DM und für in den neuen Ländern lebende Häftlinge 550 DM gezahlt worden.

Die Antragsfristen in den bereits bestehenden Rehabilitierungsgesetzen sollen einheitlich um zwei Jahre bis Ende 2001 verlängert werden. Wer nach bisherigem Recht bereits eine Kapitalentschädigung erhalten hat, kann mit einer Nachzahlung rechnen.

Die Hinterbliebenen von Hingerichteten, in der Haft Verstobenen und von Maueropfern sollen von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wiederholt Leistungen erhalten, ohne dass wie bisher auf die wirtschaftliche Situation abgestellt wird.

Dazu werde das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ergänzt und die Mittel der Stiftung werden in den Jahren 2000 bis 2005 aus dem Bundeshaushalt von 300.000 DM jährlich auf 1,5 Millionen DM erhöht. Die daraus an ehemalige Häftlinge gezahlten Leistungen bleiben bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen appellierten an die Länder, dafür zu sorgen, dass der Bezug von Sozialhilfeleistungen nicht vom Einsatz eines aus der Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gebildeten Vermögen abhängig gemacht wird.

Was die bei der Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes aufgetretenen Probleme bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden angeht, schloss sich der Ausschuss einem Appell der Bundesregierung an die Länder an, alle Ablehnungsfälle nochmals zentral von Amts wegen zu überprüfen und in Zukunft in den Fällen, in denen eine Ablehnung des Antrags geplant ist, eine zentrale Überprüfung durch besonders geschulte und erfahrene Gutachter und Sachbearbeiter vorzunehmen.

Die Bundesregierung erklärte dazu im Ausschuss, zur Ermittlung gesundheitlicher Haftschäden würden neuere Forschungsmethoden angewandt.

Keine Mehrheit fanden im Ausschuss Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion. Danach sollten verfolgte Schüler auf Antrag Ausgleichsleistungen in Höhe von 300 DM monatlich (Bezieher gesetzlicher Rente 200 DM monatlich) erhalten.

Ferner sollten alle Einkommensgrenzen bei der Zahlung von Ausgleichsleistungen ersatzlos wegfallen. Kernproblem bleibe, so die Unionsfraktion, dass sich die potenzielle berufliche Entwicklung eines Menschen, der bereits in der Schule politisch verfolgt worden sei und deshalb angestrebte Bildungsabschlüsse nicht habe erreichen können, kaum sinnvoll nachvollziehen lasse.

Die Fraktion plädierte darüber hinaus, die Antragsfristen um ein weiteres Jahr bis Ende 2002 zu verlängern, und bemängelte, dass sich die bisherige Regelung zur Anerkennung haftbedingter Gesundheitsschäden in der Praxis als unzureichend erwiesen habe.

Rund 95 Prozent der Anträge würden derzeit zurückgewiesen. Daher sollte eine "Vermutungsregelung” eingeführt werden, wonach ein ursächlicher Zusammenhang dann gegeben sein soll, wenn nicht "unzweifelhaft feststeht”, dass die Gesundheitsstörung nicht Folge einer Haftschädigung ist.

In einem Entschließungsantrag äußerte die Fraktion die Erwartung, dass Sozialhilfe nicht vom Einsatz oder der Verwertung einer gezahlten Kapitalentschädigung für politische Häftlinge abhängig gemacht wird, sondern regelmäßig eine "Härte” im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes angenommen wird.

In einem weiteren Entschließungsantrag forderte sie die Regierung auf, bis zum 17. Juni 2000 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR eine Verfolgtenrente gewährt.

Dies war auch ein Anliegen der F.D.P., die verlangt hat, an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in der DDR noch in dieser Wahlperiode eine Opferpension zu zahlen. Voraussetzung dafür sollte eine mindestens dreijährige Haftzeit sein.

Auch sollte nach dem Willen der F.D.P. bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden der Beweis erleichtert werden. Die PDS plädierte dafür, dass die Nachzahlung von Kapitalentschädigungen "von Amts wegen” erfolgen soll.

Diese Oppositionsinitiativen lehnte der Ausschuss ebenso ab wie den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung der beruflichen Rehabilitation der Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet ( 14/1001).

F.D.P. und PDS enthielten sich der Stimme. Ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ( 14/1165) erklärte der Ausschuss für erledigt. Er beauftragte die Bundesregierung, nach einem Jahr über die Wirkung des beschlossenen Gesetzes zu berichten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9923301
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