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014/2000
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Ausschuss für Arbeit und Soziales

INTERFRAKTIONELLE INITIATIVE FÜR BEHINDERTE ANGESTREBT

Berlin: (hib/KER-as) Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung wird sich bemühen, eine interfraktionelle Initiative zur Integration von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten. Ziel müsse es dabei sein, eine eigenständige Teilhabe der Behinderten am gesellschaftlichen Leben zu erreichen.

Das kristallisierte sich am Mittwochvormittag heraus, als der Ausschuss drei Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/2237), von CDU/CSU ( 14/2234) und von der PDS ( 14/827) zu dieser Thematik diskutierte. Ein abschließendes Votum zu den drei Vorlagen fassten die Abgeordneten nicht, da zunächst die Bemühungen um das gemeinsame Papier abgewartet werden sollen.

Die Koalitionsfraktionen betonten, in der Behindertenpolitik gebe es einen "Paradigmenwechsel". Es gehe nicht darum, Behinderte zu bevormunden und ihnen Fürsorge zu kommen zu lassen, sondern vielmehr gelte es Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu fördern.

Dabei sei es notwendig, die Behinderten und ihre Vertretungen ebenso wie die Länder in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. Die CDU/CSU-Fraktion hob hervor, ihr Antrag sei bis auf wenige Nuancen identisch mit der Koalitionsinitiative. Es mache deshalb Sinn, im Bereich der Behindertenpolitik "mit großer Mehrheit des Parlaments zu sagen, wohin wir wollen".

Im Übrigen sei es nicht nur ein Geldproblem, so die Union weiter, wenn man darüber diskutiere, wie Förderinitiativen gebündelt werden sollen. In den letzten Jahren sei sehr viel Geld für die Integration Behinderter in den Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt worden.

Bei der Diskussion um neue Ansätze müsse aber auch gesehen werden, dass bestehende Trägerorganisationen ihre Interessen wahren und den Status quo beibehalten wollten. Ferner müsse gesehen werden, dass die Bundesrepublik Deutschland einen Standard habe, der sich europaweit sehen lassen könne. Es gehe nun darum, diesen Standard weiter auszubauen.

Auch die F.D.P. votierte für eine gemeinsame Initiative und plädierte dafür, von gegenseitigen Schuldzuweisungen über Versäumnisse der Vergangenheit abzusehen. Um zu einer nachhaltigen Verbesserung zu gelangen, habe man eine langjährigen Prozess vor sich.

Gesehen werden müsse aber auch, dass neue Pläne finanzielle Konsequenzen hätten. Es sei nicht angemessen, so die Liberalen, Behinderte auf die Sozialhilfe zu verweisen. Bei gesetzlichen Neuregelungen sei vor allem die Menschenwürde der Behinderten zu achten.

Zudem müsse unter anderem geprüft werden, ob die Vermögensanrechnung von Behinderten, wenn sie in Behindertenwerkstätten arbeiten, überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wonach Behinderte aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen.

Die PDS warf Sozialdemokraten und Bündnisgrünen vor, auch in ihrer Regierungszeit - trotz gegenteiliger Ankündigung - nichts unternommen zu haben, um den Status der Behinderten zu verbessern. Sie selbst habe in ihrer Initiative detaillierte Vorschläge zu dieser Thematik erarbeitet.

Der PDS-Antrag stelle ein "schlüssiges Konzept" dar und auch er wolle den Gedanken der Fürsorge ersetzen durch die tatsächliche Sicherung einer gesellschaftlichen Teilhabe. Zudem wolle er das "Finalitätsprinzip" durchsetzen. Bei der gleichen Art der Behinderung müsse es die gleiche Art der Unterstützung geben, egal, wie es zu dieser Behinderung gekommen sei.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001402
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