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017/2000
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AUSBILDUNGSBEDARFSSÄTZE UM ZWEI PROZENT ANHEBEN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/VOM-as) Für den Zeitraum von Herbst 1998 bis Herbst 2000 lässt sich aufgrund der Steigerung der Lebenshaltungskosten eine Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch um jeweils zwei Prozent zum Herbst 2000 begründen.

Dies stellt die Bundesregierung in ihrem zweiten Bericht zur Überprüfung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe ( 14/2424) mit. Berücksichtige man den gleichzeitigen deutlichen Anstieg der Nettoeinkommen um 5,5 Prozent, könne auch eine darüber hinausgehende Anhebung gerechtfertigt werden, wenn die gestiegenen Realeinkommen nicht voll für höhere Unterhaltsleistungen der Eltern an ihre Kinder weiter gegeben werden sollen.

Die Anpassung der Bedarfssätze der Berufsausbildungsbeihilfe und der Bedarfssätze im Bereich der beruflichen Ausbildung Behinderter orientiert sich nach Regierungsangaben an der Dynamisierung der Bedarfssätze des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG).

Damit würden Auszubildende und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bei der Anpassung der staatlichen Leistungen nicht anders als Schüler und Studenten behandelt. Die Bedarfssätze, Freibeträge und Prozentsätze sowie Höchstbeträge nach dem BaföG müssten alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt werden.

Dabei müssten die Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung sowie die Veränderungen der Lebenshaltungskosten und die finanzwirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt werden. Über das Ergebnis dieser Prüfung muss die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat berichten.

Die Bedarfssätze für die Berufsausbildungsbeihilfe und für BaföG waren in den beiden vorangegangenen Jahren jeweils um zwei Prozent angehoben worden.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, stieg die Zahl der mit Berufsausbildungsbeihilfe Geförderten von rund 47.500 im Jahr 1991 auf 70.900 im Jahr 1998. Davon entfielen rund 37.100 Fälle auf eine betriebliche Ausbildung, der Rest auf die Förderung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen.

1998 hätten sich rund 1,66 Millionen Jugendliche in der betrieblichen Ausbildung befunden. Die Ausgaben für die Berufsausbildungsbeihilfe zu Gunsten von Auszubildenden in Betrieben und außerbetrieblichen Ausbildungsstätten haben dem Bericht zufolge 1998 264 Millionen DM und für Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen 198,1 Millionen DM betragen.

Im Übrigen tritt die Regierung dafür ein, die bisherige Parallelität bei der Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und der BaföG-Bedarfssätze beizubehalten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001713
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