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106/2000
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ÜBERTRAGUNG VON TIERORGANEN AUF MENSCHEN REGULIEREN (BERICHT)

Berlin: (hib/RAB-ge) Die Politik ist aufgerufen, für die Xenotransplantation, also die Übertragung von Tierorganen auf den Menschen, eine angemessene Regulierungsstrategie zu entwerfen und umzusetzen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Monitoring-Studie des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), die vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologieabschätzung als Bericht ( 14/2949) vorgelegt wurde.

Danach ist die Wissenschaftsgemeinschaft aufgefordert, den Forschungs- und Entwicklungsstand umfassend zu überprüfen und zu bewerten.

Von der Gesellschaft als Ganzes erwartet das TAB, den möglichen Nutzen und Schaden der Xenotransplantation abzuwägen und zumindest akzeptable Lösungen für die anstehenden Probleme zu entwickeln.

Zur Begründung heißt es, die Xenotransplantation werde seit einigen Jahren verstärkt als zukünftige Ergänzung oder gar Alternative zur zwischenmenschlichen Organspende diskutiert.

Neben den verständlichen, aber nicht unumstrittenen Hoffnungen seien plausible Warnungen vor realen, möglicherweise schwer beherrschbaren Infektionsrisiken getreten, die den Patienten, sein Umfeld und letztlich die gesamte Bevölkerung betreffen könnten.

Angesichts dieser widersprüchlichen und spannungsreichen Situation solle eine nüchterne Bestandsaufnahme erfolgen, die dann auf allen Ebenen der Gesellschaft vorurteilsfrei diskutiert werden könne.

Nach Auswertung einiger relevanter Publikationen zu dem Thema kommt der Bericht zu dem Schluss, dass insgesamt eine wachsende Skepsis gegenüber der Erwartung festzuhalten sei, die Xenotransplantation könne in absehbarer Zeit zu einem risikoarmen therapeutischen Ansatz fortentwickelt werden.

Auffallend sei die fast einhellige Forderung nach Richtlinien, die die Aufnahme klinischer Versuche verbindlich regeln und ihre potenziellen Risiken begrenzen sollen.

Nach Analyse der medizinisch-naturwissenschaftlichen Aspekte geht der Bericht von einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren aus, in dem sich diese Methode weiter verbreitern dürfte.

Dies habe zu der einhelligen Meinung geführt, dass die Xenotransplantation auf jeden Fall national, aber auch international reguliert werden müsse.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010601
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